
Das Amtsgericht Cloppenburg hat am 1. April 2025 das Hauptverfahren zur Eigenverwaltung des St.-Marien-Hospitals eröffnet. Dies ist ein geplanter Schritt im laufenden Sanierungsprozess, der an das im Januar eingeleitete Schutzschirmverfahren anschließt.
Der Krankenhausbetrieb in Friesoythe bleibt trotz der Insolvenz unverändert bestehen. Medizinische und pflegerische Behandlungen werden weiterhin in gewohnter Qualität angeboten, und die Versorgung der Patientinnen und Patienten ist sichergestellt, heißt es in einer Mitteilung. Mit dem Hauptverfahren übernimmt das Krankenhaus wieder die Gehaltszahlungen der Mitarbeitenden, die zuvor durch die Bundesagentur für Arbeit abgesichert waren.
Wir haben in den vergangenen Wochen einen starken Zusammenhalt in unseren Teams erlebt.
„Wir sind gut in das Verfahren gestartet und blicken zuversichtlich auf die weiteren Schritte. Mit der Sanierung stellen wir zentrale Weichen für die Zukunft des St.-Marien-Hospitals“, sagt Geschäftsführer Bernd Wessels. Er betonte die Bedeutung der Sanierung für die Zukunft des Krankenhauses. Ziel seien Modernisierungen und Investitionen in die medizinische Versorgung sowie der Erhalt von Arbeitsplätzen. Mitgeschäftsführerin Yvonne Westerheide bedankte sich außerdem für das persönliche Engagement der Beschäftigten: „Wir haben in den vergangenen Wochen einen starken Zusammenhalt in unseren Teams erlebt.“
Zukunftsfeste Ausrichtung
Generalhandlungsbevollmächtigter Dr. Alexander Fridgen von der Kanzlei Baker Tilly erklärte, das Verfahren ermögliche nachhaltige Sanierungsmaßnahmen. „Nach der ersten Bestandsaufnahme gilt es nun, gemeinsam die strategische Ausrichtung voranzutreiben: Unser gestecktes Ziel ist klar, das Krankenhaus in Friesoythe in ein wirtschaftlich stabiles Fahrwasser zu begleiten und zukunftsfest auszurichten“, betonte Mathias Leon Schneider von FalkenSteg, die mit einem Team die betriebswirtschaftliche Beratung und Sanierung übernehmen.
Nicht von dem Verfahren betroffen sind die Tochtergesellschaften des St.-Marien-Hospitals sowie die Trägerstiftung und angeschlossene Pflegeeinrichtungen.






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