
„Wir erwägen eine Klage“, sagte der Ärztliche Direktor Prof. Jochen A. Werner am Dienstag in Essen. Die Klinik wies die in dem Bericht genannten Vorwürfe, in den Jahren 2012 bis 2015 „willentlich und systematisch“ gegen Regeln verstoßen zu haben, erneut „entschieden“ zurück.
Dem Bericht zufolge soll das Klinikum in dem Zeitraum Organe etwa an Krebspatienten vergeben haben, deren Tumorgröße keine Transplantation gerechtfertigt habe. Bei Patienten mit alkoholbedingter Leberzirrhose soll die vorgeschriebene sechsmonatige Alkoholabstinenz nicht eingehalten worden sein. Bei der Vergabe von minderwertigen Organen soll nicht dokumentiert worden sein, warum zunächst vorgesehene Patienten das jeweilige Organ dann doch nicht bekamen.
In einer offziellen Stellungnahme des Universitätsklinikum heißt es: „Selbst wenn man die einschlägigen Richtlinien der Bundesärztekammer als verbindliche Vorgaben akzeptiert, ist festzuhalten: Zwar hat die Essener Praxis bis zum Mai 2016 die entsprechenden Dokumentationspflichten nicht hinreichend beachtet. Doch war sie ausgerichtet an dem zentralen Anliegen der Regelung zur sog. Rettungsallokation, soweit medizinisch vertretbar, möglichst jedes grenzwertige Organ möglichst effektiv zu verwenden. In keinem Fall hat die sog. Prüfungs- und Überwachungskommission nachweisen können, dass der jeweilige Empfänger ein Organ zu Unrecht bekommen hätte.“
Den Bericht hatte die Prüfungs- und Überwachungskommission (PÜK) erstellt. Sie ist ein gemeinsames Gremium von Bundesärztekammer, Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen. Der Rechtsbeistand der Uniklinik, Prof. Martin Rehborn, sprach der Kommission ihre Legitimation ab. Das Transplantationsgesetz kenne keine PÜK.




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