
Der Aufsichtsrat der Krankenhaus Wittmund gGmbH hatte Kai Schasse schon am 12. April von seinen Aufgaben als Geschäftsführer freigestellt, nun folgte auch die Gesellschafterversammlung der Empfehlung des Gremiums. In einer nicht öffentlichen Sitzung am 24. April wurde Schasse durch einen einstimmigen Beschluss als Geschäftsführer abberufen, teilt der Landkreis Wittmund mit. Der Aufsichtsratsvorsitzende, Landrat Holger Heymann, sei beauftragt worden, die weiteren Schritte zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses in die Wege zu leiten.
Bis auf Weiteres übernehme der stellvertretende Geschäftsführer Stephan Rogosik die Geschäfte des Krankenhauses (152 Betten, rund 460 Beschäftigte) und des Medizinischen Versorgungszentrums, heißt es weiter. Sie könnten „natürlich uneingeschränkt weitergeführt werden“.
Ärger um vertrauliche Informationen
Schasse war erst im Februar 2023 als Geschäftsführer in dem niedersächsischen Haus angetreten. Von den Gründen für seine jetzige Abberufung ist in der Mitteilung des Kreises nichts zu lesen. Dafür zeigt sich Landrat Heymann „sehr verärgert und zutiefst enttäuscht“, dass bereits im Vorfeld der Sitzung der Gesellschafter vertrauliche Informationen aus internen Quellen an die Öffentlichkeit gelangt seien. Dies habe zu einer vorzeitigen Berichterstattung in der regionalen Presse geführt.
„In einer solch persönlichen Angelegenheit erwarte ich von allen beteiligten Personen absolute Diskretion und Vertraulichkeit“, sagt Heymann. Es gehe um sensible personenbezogene Daten und um die weitere persönliche Zukunft von Kai Schasse. „Neben einem finanziellen Schaden wird durch dieses Verhalten der gute Ruf des Wittmunder Krankenhauses belastet“, so Heymann. Interne Dokumente seien fast wortwörtlich für einen Pressebericht herangezogen worden.
Die unautorisierte Weitergabe stelle einen schweren Verstoß dar, der rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könne, einschließlich möglicher strafrechtlicher Verfolgung. „Ich bin bestrebt, die Verantwortlichen ausfindig zu machen und entsprechend zu handeln“, erklärt der Landrat: „Es wird geprüft, ob sich daraus strafrechtliche Konsequenzen ergeben werden.“





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