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KatalogerweiterungAus 22 mach‘ 69 – Hybrid-DRGs verdreifacht

Hybrid-DRGs werden ausgeweitet: Ab 2026 steigt die Zahl von 22 auf 69 Pauschalen. So können rund 900.000 Fälle ambulant behandelt werden. Kritiker warnen vor einem zusätzlichen Bürokratiemonster für Kliniken.

Krankenhausflur
Sveta/stock.adobe.com
Symbolfoto

Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss hat eine deutliche Ausweitung des Hybrid-DRG-Katalogs beschlossen. Ab dem kommenden Jahr steigt die Zahl der abrechnungsfähigen Hybrid-Fallpauschalen von bislang 22 auf 69. Damit können künftig rund 900.000 ehemals vollstationäre Fälle ambulant behandelt werden – ein Sprung von bisher etwa 280.000 Fällen. Dem Auschuss gehören die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband sowie zwei unparteiische Mitglieder an.

Was bedeutet das konkret?

Die Hybrid-DRGs ermöglichen es, bestimmte Leistungen sowohl in Kliniken als auch in Praxen ambulant zu erbringen und abzurechnen. Zu den neu aufgenommenen Leistungen zählen unter anderem kardiologische Diagnostik, Appendektomien und Cholezystektomien. Ziel ist es, unnötige stationäre Aufenthalte zu vermeiden und die Versorgung bedarfsgerecht zu gestalten.

„Mit der Erweiterung des Hybrid-DRG-Katalogs auf künftig 69 abrechnungsfähige Hybrid-DRGs haben wir eine Verdreifachung der Leistungen, die auch in den Kliniken ambulant durchgeführt werden können“, betont Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands. „Damit bleibt im kommenden Jahr vielen hunderttausend Menschen eine unnötige Übernachtung im Krankenhaus erspart.“

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Doch nicht jeder sieht in der Ausweitung des Katalogs eine Verbesserung: Die Deutsche Gesellschaft für Medizin Controlling (DGfM) sieht darin eine Verfehlung der Ziele für die Ambulantisierung.Die Gesundheitsversorgung werde nicht günstiger, sondern teurer und komplizierter, so die DGfM. Vorstandsvorsitzende Prof. Erika Raab warnt: „Wir schaffen mit der Hybrid-DRG noch ein weiteres zusätzliches Bürokratiemonster.“

Ambulant vor stationär bleibt Leitmotiv

Der GKV-Spitzenverband sieht die Ausweitung jedoch als wichtigen Schritt zur Förderung der Ambulantisierung. Langfristig sollen die aktuell noch hohen Preise der Hybrid-DRGs auf das Niveau des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) konvergieren. „Ambulante Behandlungen können nicht so bezahlt werden, als läge eine stationäre Krankenhausbehandlung vor“, heißt es in der Mitteilung. Nur so lasse sich eine faire und wirtschaftliche Vergütung sicherstellen.

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