Dies gilt unabhängig davon, ob zuvor eine Genehmigung des Dienstherrn vorliegt. Krankenhäuser sollten ihre Kooperationen auf den Prüfstand stellen. Die im Rahmen der Anti-Korruptionsbekämpfung von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze sind das Äquivalenz-, Transparenz-, Trennungs- und Dokumentationsprinzip. Dabei handelt es sich um Prinzipien, deren Einhaltung regelmäßig die Risiken einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit verringern, da sie den Strafverfolgungsbehörden zeigt, dass es nichts zu verheimlichen gibt.
Das Ermittlungsverfahren
Wenn der Staatsanwalt klingelt, sollte man allerdings vorbereitet sein! In diesem Zusammenhang gilt, dass eine juristische Person, wie eine Krankenhausträgergesellschaft, nicht strafrechtlich belangt werden kann. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit knüpft ausschließlich an die persönliche Schuld des Einzelnen – z. B. Geschäftsführer oder Ärzte – an. Folgende ausdrücklich nicht abschließende Hinweise können im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens als Ausnahmesituation hilfreich sein und eine erste Orientierung geben: Als Beschuldigter besteht keine Verpflichtung, einer polizeilichen Vorladung nachzukommen – Ladungen von Zeugen durch polizeiliche Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind hingegen obligatorisch.
Eine Vorladung durch einen Richter oder Staatsanwalt ist für Beschuldigte oder Zeugen gleichermaßen verpflichtend. Bei einer Durchsuchung handelt es sich um eine Ermittlungsmaßnahme der Staatsanwaltschaft, durch die (weitere) Beweise gesichert werden sollen. Damit Sie sich in einem solchen Fall richtig verhalten, haben wir für Sie eine entsprechende Checkliste zusammengestellt





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