Der Ausschluss erfolgte, obwohl die juristische Aufarbeitung des Skandals weiterhin nicht abgeschlossen ist. Die DTG begründete gegenüber der Regionalzeitung den Rauswurf damit, dass der Arzt gegen Aufgaben und Ziele der medizinischen Fachgesellschaft verstoßen habe.
Der Skandal war 2011 bekannt geworden, nachdem ein anonymer Anrufer die Deutsche Stiftung Organspende (DSO) auf Manipulationen von Patientendaten an der Göttinger Universitätsmedizin (UMG) hingewiesen hatte. Ziel dieser Manipulation waren veränderte Werte für die Meldung an die zentrale Organvergabestelle Eurotransplant. Als Folge dieser Manipulation rückten Patienten in die Warteliste auf, die bis dahin nach den geltenden Richtlinien keinen Anspruch auf ein Spenderorgan gehäbt hätten. Eine Komission der Bundesärztekammer überprüfte daraufhin insgesamt 105 Fälle, von denen es bei 79 Patienten Verstöße gegen die Richtlinien gab. Der Chirurg wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe von der UMG sofort entlassen. 2013 erhob die Staatsanwalt vor dem Landgericht Göttingen Klage gegen den Chirurgen. Der Prozess endete 2015 jedoch mit einem Freispruch, weil nach Auffassung des Gerichtes es zwar Verstöße gegen ethische Vorstellungen und auch gegen Richtlinien der Bundesärztekammer gegeben habe; strafbar sei das Verhalten hingegen nicht gesesen, so Göttinger Richter. Der Fall liegt derzeit nach Revision der Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof in Leipzig, ein Urteil steht noch aus.


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