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AOK schlägt AlarmKliniken nutzen weiter Schlupflöcher zur Doppelabrechnung der Pflegekosten

Zuletzt einigten sich GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) auf einen Kompromiss, um die Doppelabrechnung von Pflegekosten durch Kliniken zu beenden. Laut AOK halten sich private Kliniken nicht daran.

Mehrere Banknoten liegen verteilt und auf ihnen ein Stethoskop.
Jiri Hera/stock.adobe.com
Symbolfoto

Laut Lösung des GKV-Spitzenverbands und der DKG sollte die Doppelfinanzierung zunächst in Höhe von 200 Millionen Euro bereinigt werden, vor allem aber sollten tätigkeitsbezogene Abgrenzungsvorgaben für das verhandelte Pflegebudget eingehalten werden. "Nun zeigt sich aber, dass sich insbesondere private Klinikkonzerne nicht an den Kompromiss gebunden fühlen", erklärt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. "Viele Krankenhäuser tricksen weiter und rechnen doppelt ab", so Litsch weiter.

Die DKG solle für das Jahr 2020 ihre Zusage einhalten und die vereinbarte Abgrenzung der Pflegepersonalkosten auf Basis der Personaluntergrenzenverordnung durchsetzen. Entsprechende vertragliche Anpassungen müssten noch im November 2020 vorgenommen werden.

Finanzierung von Personal ohne pflegerische Qualifikation 

Für das Budgetjahr 2021 benötige man dann klare gesetzliche Vorschriften, fordert der AOK-Verbandschef. Diese sollten kurzfristig in laufende oder anstehende Gesetzgebungsverfahren aufgenommen werden. "Nur so können wir den trennscharfen Umgang mit Kostenanteilen, die aus den Fallpauschalen ausgegliedert werden, definitiv klären. Hierbei darf es weder zu einer Unter- noch zu einer Überfinanzierung kommen, und es muss eine jährliche Bereinigung erfolgen."

Damit müsse auch klargestellt werden, dass über das Pflegebudget nur die Kosten für Personal mit pflegerischer Qualifikation finanziert werden könne. Dabei könne man auf die berufsgruppenbezogene Abgrenzung aus der Verordnung zu den Pflegepersonaluntergrenzen zurückgreifen. Ohne eine gesetzliche Klarstellung drohe der gesetzlichen Krankenversicherung eine spürbare Ausgabensteigerung im Pflegebudget, ohne dass sich die Personalausstattung in den Krankenhäusern wirklich verbessere.

Gewinnmaximierung durch Doppelabrechnung

Viele Krankenhäuser nutzen offenbar weiterhin gezielt die fehlende berufsbezogene Abgrenzung des neuen Pflegebudgets zur Gewinnmaximierung und Doppelabrechnung. Dies zeigten Recherchen der Krankenkassen auf Ortsebene. Ausgehend von der tätigkeitsbezogenen Abgrenzung, die vom Gesetzgeber vorgesehen ist, rechneten insbesondere private Klinikkonzerne im Pflegebudget nicht nur Kosten für Mitarbeiter mit pflegerischer Qualifikation an, sondern auch für nicht-pflegerisches Personal wie Ergotherapeuten oder ungelernte Hilfskräfte.

Außerdem würden Personalkosten für Pflegekräfte aus dem medizinisch-technischen Funktionsdienst im Pflegebudget aufgeführt, die eigentlich nicht dem Pflegebudget zuzuordnen sind, da sie keine pflegerischen Tätigkeiten ausüben und weiterhin über die Fallpauschalen finanziert werden. Falls hier keine Bereinigung der Fallpauschalen erfolge, komme es zu einer Doppelfinanzierung der Personalkosten im großen Stil.

Initiative zur besseren Finanzierung von Kliniken

Alles in allem sieht der Ende Oktober vereinbarte Kompromiss zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern die Bereinigung der Doppelfinanzierung und die strikte Berufsgruppenabgrenzung für das zu verhandelnde Pflegebudget vor. 

Ergänzend dazu wurden zudem neue Kalkulationsvorgaben für das DRG-Institut (InEK) zur künftigen Vermeidung von Doppelfinanzierung und eine gemeinsame Initiative zur Behebung von Liquiditätsprobleme der Krankenhäuser im Jahr 2021 vereinbart, die inzwischen mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz umgesetzt wurden. Mit Blick auf die geschärfte Abgrenzung hatte der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum zuletzt erklärt, die DKG begrüße, dass man auf Bundesebene diese Klarheit geschaffen habe und vertraue darauf, dass sich die Budgetverhandlungen dann auch nach diesem Geist der Vereinbarungen richten würden.

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