
Eine neue Landesagentur unterstützt Unternehmen in Baden-Württemberg ab sofort bei der Fachkräfteeinwanderung. Das Angebot soll der Wirtschaft helfen und Ausländerbehörden entlasten. Seit 1. April können Unternehmen bei der neu gegründeten Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF) die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens beantragen. Das teilte das Land in einer Pressemitteilung mit.
Alle Seiten können nur gewinnen, wenn wir sowohl die Verfahren für die Einreise als auch für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse beschleunigen.
„Alle Seiten können nur gewinnen, wenn wir sowohl die Verfahren für die Einreise als auch für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse beschleunigen“, sagt Gesundheits- und Integrationsminister Manne Lucha. „Gerade im Gesundheitsbereich sind wir auf qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen.“
In der LZF sollen Anträge digital bearbeitet und die berufliche Anerkennung beschleunigt erfolgen sowie zu Aufenthaltsrecht und Berufsanerkennung umfangreich beraten werden.
Alternative zum regulären Visumverfahren
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren helfe als Alternative zum regulären Visumverfahren, den Einreiseprozess zeitlich zu verkürzen, indem Arbeitgebende für eine Fachkraft aus einem Drittstaat die Vorabzustimmung zur Visumserteilung und die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation beantragen. Fachkraft und Unternehmen müssen sich also bereits miteinander auf eine Zusammenarbeit geeinigt haben und die Fachkraft muss sich noch in einem Drittstaat befinden. Im beschleunigten Fachkräfteverfahren würden verkürzte gesetzliche Bearbeitungsfristen gelten.
Pflegefachverband: Globalen Verhaltenskodex der WHO beachten
„Wir begrüßen die Einrichtung der LZF sehr und hoffen, dass es tatsächlich gelingt, damit dem Fachkräftemangel ein wirksames Instrument entgegenzusetzen“, sagt Andrea Kiefer, Vorsitzende des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK ) Südwest e. V. „Zugewanderte professionell Pflegende sind aus dem deutschen Gesundheitswesen nicht mehr wegzudenken.“
Bei der Anwerbung von Pflegefachpersonen aus dem Ausland gilt es, den globalen Verhaltenskodex für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften zu beachten.
Kiefer gibt jedoch zu bedenken: „Bei der Anwerbung von Pflegefachpersonen aus dem Ausland gilt es, den ‚globalen Verhaltenskodex für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften‘ zu beachten, der 2010 von den 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen verabschiedet wurde“.
Die Konzepte, den Pflegepersonalmangel in Deutschland durch die Abwerbung von Pflegefachpersonen aus anderen Ländern abzumildern, dürfe laut der Pflegeexpertin nicht dazu führen, dass die Versorgung der Bevölkerung in diesen Ländern gefährdet wird. „Wir empfehlen dem LZF, die ethischen Grundsätze des Kodex zur Grundlage ihrer Arbeit mit Pflegefachpersonen zu machen“, sagt die Vorsitzende.
Der DBfK Südwest hat sich eigenen Angaben zufolge auf politischer Ebene lange und intensiv dafür eingesetzt, die Anerkennungsverfahren von Fachkräften aus dem Ausland zu entschlacken und bürokratische Hürden für die Zuwanderung qualifizierter Pflegefachpersonen abzubauen.
Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften
Die neue Agentur geht mit 30 Mitarbeitenden an den Start. Insgesamt sind 52 Stellen vorgesehen. Die LZF ist an zwei Standorten angesiedelt. Beschleunigte Fachkräfteverfahren im Bereich der Gesundheitsberufe werden im Regierungspräsidium Stuttgart bearbeitet. Dort befindet sich auch die Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe. Arbeitgebende haben somit zukünftig die Wahl, ob sie sich zur Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens an die LZF als auf Fachkräfteeinwanderung spezialisierte Stelle oder weiterhin an die Ausländerbehörde vor Ort wenden möchten.
Über den Online-Antragsservice können auf der Homepage Anträge gestellt werden. Zusätzlich bietet eine Telefon-Hotline vorerst montags, dienstags und donnerstags von 9 bis 12 Uhr sowie montags und mittwochs von 14 bis 16 Uhr persönliche Auskünfte an.
In der Beratung werden nicht nur allgemeine Fragen rund um das beschleunigte Fachkräfteverfahren geklärt. Vielmehr begleitet die LZF die Arbeitgebenden über die gesamte Dauer des aufenthaltsrechtlichen und anerkennungsrechtlichen Verfahrens, sorgt dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen in der erforderlichen Art und Weise vorliegen und beteiligt alle weiteren Akteure im Verfahren, wie die zuständige Anerkennungsstelle und die Bundesagentur für Arbeit.








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