Das Gesetz hat am Dienstag das Kabinett passiert. Demnach soll der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) nach dem Betrugsskandal um Pflegedienste künftig auch für Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen bei häuslicher Krankenpflege zuständig sein. Bisher konnten die Kontrolleure der Krankenversicherung nur bei Diensten der ambulanten Altenpflege tätig werden, nicht aber bei solchen, die ausschließlich häusliche Krankenpflege anbieten. Den kommunalen Sozialhilfeträgern und den Kranken- und Pflegekassen soll durch den Betrug ein jährlicher Schaden von mindestens einer Milliarde Euro entstanden sein.
Keine Toleranz für Betrug in der Pflege
Weil die Leistungen und Angebote für Pflegebedürftige vielfältig und oft verwirrend sind, sieht das Gesetz außerdem vor, Betroffene und ihre Angehörigen besser durch den Pflegedschungel zu führen. "Mir ist wichtig, dass die Hilfe auch dort ankommt, wo sie gebraucht wird", sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). "Deshalb verbessern wir jetzt die Pflegeberatung in den Kommunen." Zudem dürfe es für Betrug in der Pflege keine Toleranz geben.
Kommunen sollen aus eigener Initiative Pflegestützpunkte zur Beratung einrichten können. Außerdem ist vorgesehen, dass sie Gutscheine der Versicherten für eine Beratung einlösen können. In Modellvorhaben sollen in bis zu 60 Kreisen oder Städten kommunale Beratungsstellen eingerichtet werden können. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung kritisierte, Kommunen dürften nicht "aus den Portemonnaies der Beitragszahler gesponsert werden", wie Vorstandsmitglied Gernot Kiefer sagte.
Das Gesetz durchläuft nun noch Bundestag und Bundesrat. Bereits in zwei vorangegangenen Reformen waren Leistungen ausgeweitet und eine neue Einteilung von Pflegebedürftigkeit bestimmt worden.


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