
Mit der für Grundgesetzänderungen nötigen Zweidrittelmehrheit hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit ab einer bestimmten Höhe von der Schuldenbremse ausgenommen werden. Zudem passierte ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Infrastrukturausgaben den Bundestag, und die bisher noch strenge Schuldenregel für die Bundesländer wird gelockert. Über das Paket muss am 21. März auch noch der Bundesrat abstimmen.
Dr. Carola Reimann, die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, begrüßt die zusätzlichen Mittel für die Sanierung der maroden Infrastruktur. Gleichzeitig bekräftigt sie die Forderung der AOK, den Krankenhaus-Transformationsfonds aus dem Sondervermögen Infrastruktur zu finanzieren.
Krankenhaus-Investitionen entsprechen zu 100 Prozent dem Ziel des Gesetzes.
„Gerade im Hinblick auf unsere veraltete Krankenhauslandschaft war es höchste Zeit, die Fesseln der Schuldenbremse zu lösen“, sagt Reimann. Mit dem geplanten Sondervermögen Infrastruktur gebe es jetzt die Möglichkeit, den Transformationsfonds zur Modernisierung der deutschen Kliniken aus Steuern zu finanzieren. Die Schaffung einer modernen und krisenfesten Krankenhausstruktur sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Daseinsvorsorge, „die aus Mitteln der öffentlichen Hand und nicht durch die Beitragszahlenden der GKV finanziert werden sollte“, so Reimann.
Das beschlossene Sondervermögen Infrastruktur eröffne die große Chance, „die verfassungswidrigen Beschlüsse der Ampel-Regierung zu heilen“, erklärt die AOK-Vorstandsvorsitzende. Auch wenn die Krankenhaus-Investitionen im Beschluss nicht ausdrücklich genannt würden, entsprächen sie doch zu 100 Prozent dem Ziel des Gesetzes, in Deutschland eine funktionstüchtige und moderne Infrastruktur zu schaffen. „Zudem müssen wir unsere Krankenhäuser auch für die sicherheitspolitischen Herausforderungen der Zukunft wappnen“, betont Reimann.
Wichtig sei allerdings, „dass die zusätzlichen Mittel nicht mit der Gießkanne verteilt werden“. Sie müssten gezielt in bedarfsnotwendige Kliniken fließen, die eine qualitativ hochwertige Versorgung und zukunftsfähige Arbeitsplätze gewährleisteten, so Reimann: „Mit den inhaltlichen Vorgaben der Krankenhausreform gibt es einen Rahmen, der dies bei richtiger und konsequenter Anwendung gewährleisten kann.“






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