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PositionenBelegärztliche Versorgung soll bei Reform berücksichtigt werden

Die Grenzen zwischen ambulanten und stationären Sektor sollen weiter abgebaut werden. Dazu soll unter anderem die Vergütung angepasst werden, wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser jetzt fordern.

Ärzteteam in Arbeitskleidung steht nebeneinander.
s_l/stock.adobe.com
Symbolfoto

Die intersektorale Zusammenarbeit soll gestärkt werden: Der Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser (BdB) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben sich in einem gemeinsamen Positionspapierfür einen Abbau der Grenzen zwischen stationären und ambulanten Sektor ausgesprochen. Auch die Vergütung soll dementsprechend angepasst werden, heißt es in dem Schreiben, das jetzt veröffentlicht wurde.

Grundvoraussetzung für eine sinnvolle intersektorale Zusammenarbeit ist, dass die Belegärztinnen und -ärzte im Krankenhaus nicht nur die „eigenen“ Patienten, die in einer Belegabteilung aufgenommen wurden, behandeln dürfen. Dafür müsse der im EBM verankterte Erlaubnisvorbehalt für stationäre Behandlungen entfallen. Auch für belegärztliche Behandlungen muss der einheitliche sektorenübergreifende Leistungs-Katalog gelten. Die aufwandsgerechte Vergütung sollen Hybrid-DRGs sicherstellen.

Vergütungsunterschiede müssen entfallen

„Die anstehende Krankenhausreform bietet viele Möglichkeiten, die Versorgung der Patientinnen und Patienten auch mithilfe der Belegärztinnen und -ärzte zu verbessern. Belegärztliche Versorgung muss Teil der Bewertungskriterien werden, nach denen ein Krankenhaus einem Level zugeordnet wird. In vielen Regionen sind diese Arztinnen und Ärzte bereits unverzichtbar, um ein großes Spektrum an Leistungen vorhalten zu können“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß.

Entgegen der bisher diskutierten Vorschläge zur Reform müsse auch die belegärztliche Versorgung bei der Einordnung der Krankenhäuser in Versorgungslevel berücksichtigt werden. Leistungsgruppen müssten grundsätzlich auch vollständig belegärztlich erbracht werden können. Dazu müssten auch die Vergütungsunterschiede zwischen Haupt- und Belegabteilungen wegfallen. „Der unverständliche 20-Prozent-Abschlag für belegärztliche Versorgung muss fallen“, fordert Gaß.

Für Level II müssten die Anforderungen so angepasst werden, dass eine flächendeckende stationäre Versorgung aufrecht erhalten werden kann. So sei nicht nachvollziehbar, dass Krankenhäuser zwingend eine Geburtsstation und Stroke-Unit vorhalten müssten, um dieses Level zu erreichen.

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