
Das Deutsche Ärzteblatt berichtet, dass der Bund für Krankenhäuser in der Coronakrise einen über das gesamte Jahr verteilten finanziellen Ausgleich für die durch das Infektionsgeschehen entstehenden Verluste vorsehe. Damit würde zumindest partiell wirtschaftliche Sicherheit für die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) geschaffen werden.
In einem, dem Ärzteblatt vorliegenden Entwurf einer Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hieße es, die Entwicklung der Verbreitung des Coronavirus sei weiterhin für alle Akteure herausfordernd und nicht mit Sicherheit zu überblicken. Gerade der stationäre Behandlungsbedarf von Corona-Patienten, speziell die Dauer der medizinischen Versorgung sowie die Auswirkung auf die Auslastung von Kliniken sind derzeit nicht abzusehen.
Mit der Verordnung sollen daher die Voraussetzungen für die Bestimmung anspruchsberechtigter Krankenhäuser durch die Länder angepasst, sowie die Option Ausgleichzahlungen zu erhalten, bis zum 31. Mai 2021 verlängert werden.
Laut dem Ärzteblatt enthalte der Verordnungsentwurf eine Regelung, die besagt, dass die Voraussetzungen für die Auszahlung des finanziellen Ausgleichs an die Entwicklung des Infektionsgeschehens angepasst werden sollen, indem die maßgebliche 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt von 70 auf 50 abgesenkt werden sollen.
DKG sieht die Ausgleichszahlungen kritisch
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßt die grundsätzliche Ausrichtung der Rechtsverordnung zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser. Jedoch sind Einzelregelungen innerhalb der Rechtsverordnung nach Ansicht der DKG noch zu überprüfen oder müssen nachjustiert werden.
„Es muss sichergestellt werden, dass die Ausfinanzierung des Ausgleichs über die Budgetverhandlungen nicht die Liquidität infrage stellt. Dass Ausgleiche weiterhin an lokale Inzidenzen geknüpft sind und damit nicht alle Kliniken erreichen, sieht die DKG nach wie vor sehr kritisch, auch wenn es an dieser Stelle Nachbesserungen gegeben hat. Doch zentral ist, dass der für den Ganzjahresausgleich vorgesehene fünfprozentige Abschlag auf die Fallzahlen von 2019 deutlich zu hoch ist. Die vorgesehene Abschlagshöhe wird gerade größere Krankenhäuser und Maximalversorger in große finanzielle Probleme bringen.“, so der designierte Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß.
Gaß ergänzt: „Es wäre gut, wenn nun noch die Klarstellungen zur Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen und zur Absenkung der MDK-Prüfquote analog zum vergangenen Jahr geregelt werden.“





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