
Die DRK Kliniken Berlin sind mit ihrem Vorstoß gegen die finanzielle Ungleichbehandlung von Krankenhausträgern vor dem Berliner Verwaltungsgericht gescheitert. Das Gericht wies die Klage des freigemeinnützigen Klinikverbunds am Montag, 8. Juni, ab. Im Kern ging es um die Frage, ob die massiven Defizitausgleiche, die das Land Berlin an seinen eigenen Klinikkonzern Vivantes zahlt, eine unzulässige Wettbewerbsverzerrung darstellen.
1,2 Milliarden Euro seit 2019 für Vivantes
Die Dimension der Auseinandersetzung ist beträchtlich: Seit 2019 seien rund 1,2 Milliarden Euro als Ausgleichszahlungen des Landes an Vivantes geflossen, heißt es in einer Mitteilung der DRK Kliniken Berlin. Frei-gemeinnützige und private Häuser gehen bei solchen Zuwendungen leer aus, obwohl sie dieselbe Versorgungsleistung für die Bevölkerung erbringen.
Rund 30 frei-gemeinnützige und private Krankenhäuser hatten die Klage der DRK Kliniken unterstützt und damit das Verfahren zu einem Grundsatzstreit über die Finanzierungspraxis in der deutschen Krankenhauslandschaft gemacht.

Gericht: Klagefrist versäumt
Im Wesentlichen scheiterte die Klage an der Bestandskraft eines sogenannten Betrauungsaktes, wie das Verwaltungsgericht mitteilt. Das Land Berlin habe diesen am 8. Juli 2019 erlassen und damit Vivantes mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut, insbesondere der medizinischen Versorgung in den Krankenhäusern und der stationären Notfallversorgung. Im Gegenzug könne das Land Vivantes Ausgleichsleistungen gewähren, etwa als Investitionszuschüsse oder zum Ausgleich von Jahresfehlbeträgen.
Der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehene Betrauungsakt sei im Februar 2020 im Amtsblatt veröffentlicht worden. „Die Klägerin hätte sich bereits im Jahr 2020 gegen den Betrauungsakt wenden müssen“, heißt es von Seiten des Gerichts. Die erst im August 2023 erhobene Leistungsklage auf Unterlassung zukünftiger Zahlungen sei gegenüber der spezielleren Anfechtungsklage „subsidiär“.
Dass den DRK Kliniken das Ausmaß der Ausgleichsleistungen erst 2023 bewusst geworden sei, erachtete das Gericht als unerheblich. Auch das Fehlen einer Obergrenze für Zahlungen im Betrauungsakt hätte bereits im Rahmen einer Anfechtungsklage vorgebracht werden können.
Geschäftsführung kündigt Rechtsmittel an
Dr. Christian Friese, Vorsitzender der Geschäftsführung der DRK Kliniken Berlin, zeigt sich angesichts des Urteils enttäuscht: „Jedes Krankenhaus in Berlin sichert die Gesundheitsversorgung der Berliner Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen. Das muss sich in den finanziellen Zuwendungen widerspiegeln." Man werde die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und Rechtsmittel einlegen, so Friese.
Der Berliner Fall dürfte kein Einzelfall bleiben. In weiteren Städten – darunter Frankfurt am Main – bereiten frei-gemeinnützige und private Krankenhäuser derzeit vergleichbare Klagen vor oder stehen kurz vor der Verhandlung. Die Frage, ob kommunale Defizitausgleiche den Wettbewerb im Krankenhausmarkt verzerren, könnte sich damit zu einem bundesweiten Streitthema entwickeln.





Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen