
Die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) moniert die im Rahmen des Dritten Nachtragshaushaushaltsgesetztes 2024/2025 vom Berliner Senat beschlossenen Einsparungen bei seinen Kliniken in Höhe von 29 Millionen Euro. Dies sei sehr schmerzhaft für die Berliner Krankenhäuser, so Vorstandsvorsitzender Brit Ismer.
Die Haushalte von morgen würden mit der geplanten Kreditfinanzierung der Investitionslücke übermäßig belastet. Dass statt dem allgemeinen Sparziel von zehn Prozent nun gerade bei den Krankenhäusern gleich 15 Prozent von den ursprünglich vorgesehenen Investitionsmitteln einsparen zu wollen, sei schwer nachvollziehbar. „Der Senat greift zu tief in die ohnehin leeren Taschen der Krankenhäuser, denen die Investitionsmittel von Gesetzes wegen zustehen.“
Anhaltende Unterfinanzierung
Jahrelang würden die Berliner Kliniken den Investitionsstau missmutig ertragen, da sie weniger Gelder erhalten als nachweislich notwendig sind, um eine sichere und zeitgemäße Versorgung zu gewährleisten. Dabei bräuchten moderne und zukunftsgerechte Krankenhausstrukturen und gute Arbeitsbedingungen ausreichend Investitionen. Der Senat verkenne die Bedeutung einer nachhaltig gesicherten Daseinsvorsorge.
Schon seit vielen Jahren erbringen die Krankenhäuser Berlins einen Sparbeitrag, der diesmal überproportial ausfällt, so die BKG weiter. „Die Einschnitte treffen die Krankenhäuser unverhältnismäßig hart.“ Dies hätte zur Folge, dass Investitionen in moderne medizinische Geräte, die Digitalisierung, den Klimaschutz und dringend notwendige Umbauten auf der Strecke bleiben. Und das vor dem Hintergrund der anstehenden Krankenhausreform, die erst kürzlich den Bundesrat passierte. Damit wird sich die dramatische Lage, in der sich viele Berliner Kliniken zurzeit ohnehin befinden, noch verschlimmern, warnt Brit Ismer.
Zusatzbelastung durch das KHVVG
„Die Kerze brennt an beiden Enden der Krankenhausfinanzierung: den Investitionen und den Betriebskosten“, sagt Marc Schreiner, Geschäftsführer der BKG. Der Berliner Senat riskiere damit Existenzen von Krankenhäusern.
Die finanziellen Nöte der Krankenhäuser würden weiter wachsen. Mit seiner Stimmenthaltung zum KHVVG-Beschluss hat das Land Berlin die Entscheidung – in Augen der BKG – mitgetragen und mit dafür gesorgt, dass es ab 2026 jährlich 130 Millionen Euro für den Transformationsfonds bereitstellen muss. Dieser soll dafür sorgen, dass die Krankenhauslandschaft gemäß den neuen Strukturvorgaben umgebaut wird. Diese Mittel müssen den Krankenhäusern auch in finanziell angespannten Zeiten gesichert und ergänzend zu den bereits bestehenden Investitionsverpflichtungen zur Verfügung gestellt werden, meint die Berliner Krankenhausgesellschaft. Sie fordert daher: „Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses müssen bei ihrem finalen Beschluss im Dezember die Kürzungen korrigieren.“
Krankenhäuser, die im Krankenhausplan zugelassensind, haben im dualen Finanzierungssystem nach dem Krankenhausfinanzierunggesetz (KHG) einen Rechtsanspruch auf Investitionsförderung durch das Land. Hierunter fallen u.a. Investitionen in Gebäude, Medizintechnik, Digitalisierung und Klimaschutz. Laut BKG kommt das Land Berlin seiner Pflicht hier nicht ausreichend nach, da die Investitionen weit hinter dem nachgewiesenen Bedarf Krankenhäuser zurück bleibt.
In einer Erhebung haben die Träger einen Investitionsbedarf von jährlich 350 Millionen Euro bis zum Jahr 2030 nachgewiesen. Angesichts mittlerweile immer höherer Baukosten sei dieser Bedarf auf mittlerweile rund 500 Millionen Euro pro Jahr angestiegen. Mit den nun festgelegten Einsparungen von 29 Millionen Euro bleiben den Krankenhäusern noch rund 161 Millionen Euro an investiven Mitteln, was nur einem Drittel der benötigte Mitteln entspricht.






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