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Rheinland-PfalzFreie Wähler für Landesbeteiligung an insolventen DRK-Krankenhäusern

In Rheinland-Pfalz fordern die Freien Wähler finanzielle Unterstützung des Landes für insolvente Krankenhäuser wie die der DRK. Das Land habe Rücklagen für die vorrübergehende Absicherung bedrohter Kliniken, so Helge Schwab.

Helge Schwab
Freie Wähler Landtagsfraktion
Helge Schwab, Freie Wähler-Landtagsabgeordneter in RLP Rheinland-Pfalz.

Nach dem Treffen im Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz zu der in finanzielle Schwierigkeiten geratenen DRK Krankenhausgesellschaft haben sich die Freien Wähler für eine Beteiligung des Landes an insolvenzbedrohten Kliniken ausgesprochen. Solche Beteiligungen könnten Kliniken wenigstens in einer Übergangsphase stabilisieren, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion der Freien Wähler, Helge Schwab, am 17. August. Ein solches Vorgehen sei aus seiner Sicht mit der aktuellen Rechtslage konform.

„Das Land hat Rücklagen. Und die können zumindest vorübergehend eingesetzt werden, um die Gesundheits-Infrastruktur abzusichern“, sagte Schwab. Die Probleme der DRK Gemeinnützigen Krankenhausgesellschaft mbH Rheinland-Pfalz mit Kliniken in Altenkirchen, Alzey, Hachenburg, Kirchen (Sieg) und Neuwied nannte er „ein weiteres Symptom für die Fehler im System“. Er sieht die Gefahr weiterer Klinikinsolvenzen.

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Die Tochtergesellschaft der DRK Trägergesellschaft Süd-West hatte Anfang August 2023 einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Nach dem Treffen im Gesundheitsministerium in Mainz hatte der Geschäftsführer der DRK Trägergesellschaft Süd-West, Ottmar Schmidt, angekündigt, das Insolvenzverfahren in sechs bis acht Monaten abschließen zu wollen. Die fünf Standorte und die Arbeitsplätze der insgesamt rund 4500 Beschäftigten sind nach DRK-Angaben sicher.

Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) hat schon mehrfach ein dauerhaftes Einspringen des Landes bei laufenden Kosten von Kliniken abgelehnt. In Deutschland sei nun mal der Bund für laufende Kosten zuständig, die Länder seien es für die Investitionskosten. Schwab sagte, es reiche nicht, auf die Rechtslage hinzuweisen und zu betonen, dass andere Bundesländer so etwas auch nicht machten.

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