


In Krankenhausbereichen, in denen dies aus Gründen der Patientensicherheit besonders notwendig ist, sollen künftig Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt werden, die nicht unterschritten werden dürfen.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Eine gute Versorgung im Krankenhaus setzt eine angemessene Personalausstattung voraus. Gemeinsam ist uns eine weitere wichtige Weichenstellung gelungen, um die Pflege am Krankenbett zu stärken. Jetzt muss es darum gehen, dass die Regelungen, die wir nun auf den Weg bringen werden, fristgerecht von den Krankenhäusern und Krankenkassen mit Leben gefüllt werden."
Die gemeinsamen Schlussfolgerungen von Bundesgesundheitsministerium, Koalitionsfraktionen und Ländern sehen vor, die Selbstverwaltung von Krankenhäusern und Krankenkassen gesetzlich zur Vereinbarung von Personaluntergrenzen in Krankenhausbereichen zu verpflichten, in denen dies aufgrund der Patientensicherheit besonders notwendig ist, wie beispielsweise in Intensivstationen oder im Nachtdienst. Die Vereinbarung soll bis zum 30. Juni 2018 getroffen und zum 1. Januar 2019 wirksam werden. Sollte bis zum 30. Juni 2018 keine Vereinbarung der Selbstverwaltung zustande kommen, wird das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 31. Dezember 2018 ersatzweise die ausstehenden Entscheidungen treffen.
Teilerfolg für Verdi
Endlich erkenne die Koalition an, dass den Kliniken verbindliche Personaluntergrenzen vorgegeben werden müssten, weil Markt und Wettbewerb alleine es nicht richten könnten, betonte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Auch werde nicht mehr bestritten, dass die Versorgungsqualität von der Personalausstattung abhänge. Ohne die zahlreichen Proteste und öffentlichkeitswirksamen Aktionen der Beschäftigten in den letzten Jahren wäre dies nicht möglich gewesen. "Jetzt setzen wir uns gemeinsam für eine große Lösung ein", sagte Bühler.
"Die Beschäftigten erwarten Vorgaben, die kurzfristig die nötige Entlastung für die Pflege bringen. Es ist aber noch völlig unklar, wann und in welchen Bereichen Untergrenzen festgelegt werden sollen, geschweige denn wie viele Stellen zusätzlich eingerichtet und finanziert werden", erklärte Bühler. Qualität in der Pflege hänge davon ab, dass es genug Personal gibt, das gilt nicht ausschließlich für die von der Expertenkommission als pflegesensitiv eingestuften Bereiche wie Intensivstationen und Nachtdienst. "Wir brauchen eine umfassende Lösung. Beschäftigte lassen sich nicht länger mit homöopathischen Dosen abspeisen", stellte Bühler klar."
Pflege ist Bestandteil einer Gesamtteamleistung
In seiner heutigen Eröffnungsrede des Frühlingsempfanges der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erklärt Präsident Thomas Reumann: "Die von der Politik nun vorgesehenen Anhaltszahlen gehen weit über den akzeptablen Rahmen hinaus. Dies gilt insbesondere für starre Vorgaben im Nachtdienst. Der Personalbedarf ist nicht schematisch festlegbar. Er ist abhängig von den Erkrankungen der Patienten, dem Alter der Patienten, dem Personalmix und den baulichen Bedingungen in den Häusern. Zudem müssen solche Vorgaben die Alltagsprobleme des Personaleinsatzes, wie Ausfall durch Krankheiten und vorübergehende Vakanzen berücksichtigen. Deshalb dürfen Anhaltszahlen auch nicht mit Sanktionen, wie Schließung von Stationen oder Vergütungskürzungen belegt werden."
Als weiteren Kritikpunkt zählt Reumann die momentane Situation auf dem Arbeitsmarkt für Pflegekräfte auf. Bei offenen Stellen im vierstelligen Bereich und nahezu Vollbeschäftigung verlange man von Kliniken Unmögliches und gefährde die Versorgung von Patienten. Inakzeptabel sei außerdem, dass die Politik für den Mehrbedarf keinerlei finanzielle Mittel vorsieht. Reumann fordert, dass der zusätzliche Personalbedarf eins zu eins mit zusätzlichen Mitteln finanziert werden muss.




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