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IntensivpflegeG-BA stellt neue Personalregeln für Perinatalzentren auf

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat neue Übergangsregeln zu den Personalanforderungen für die Intensivpflege in Perinatalzentren beschlossen. 

Laut G-BA muss auf der neonatologischen Intensivstation eines Perinatalzentrums ab Januar 2017 jederzeit mindestens eine Kinderkrankenpflegerin je intensivtherapiepflichtigem Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1.500 Gramm verfügbar sein, bei der Intensivüberwachung gilt ein Schlüssel von eins zu zwei. „40 beziehungsweise 30 Prozent der Mitarbeiter des Pflegedienstes müssen außerdem eine Fachweiterbildung für die pädiatrische Intensivpflege abgeschlossen haben. Perinatalzentren, die diese unverändert geltenden verpflichtenden Vorgaben nicht erfüllen, können hiervon längstens bis zum 31. Dezember 2019 abweichen. Aber nur dann, wenn sie zum Abschluss einer konkreten Zielvereinbarung auf Landesebene bereit sind“, so Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung. In der einrichtungsbezogenen Zielvereinbarung sei zudem festzulegen, welche Schritte und Maßnahmen zur Erfüllung der Personalvorgaben von dem Krankenhaus konkret zu ergreifen oder einzuleiten sind. „Zusätzlich wird der G-BA eine Strukturabfrage bei allen Perinatalzentren durchführen, um eigene, belastbare Erkenntnisse über den Ist-Zustand der Erfüllung der Personalvorgaben zu gewinnen“, so Klakow-Frank weiter. Als Nachweis des Personalschlüssels gilt eine dokumentierte Erfüllungsquote von mindestens 95 Prozent aller Schichten des vergangenen Kalenderjahres.

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