
Es gilt der Grundsatz, dass jedes Bundesland für sich die Krankenhausplanung regelt - in Berlin-Brandenburg soll das künftig anders werden. Berlin liegt eingebettet mitten in Brandenburg, sodass das die Schaffung und Ausweitung einer grenzübergreifenden Gesundheitsregion auf der Hand liegt. Mit der gemeinsamen Planung soll einem unkontrollierten Verdrängungswettbewerb vorgebeugt werden, der für die Patientenversorgung insgesamt nachteilige Auswirkungen nach sich ziehen könnte. Bereits 2019 hatten sich Vertreter beider Landesregierungen über eine künftige gemeinsame Krankenhausplanung verständigt.
Laut dem Landesamt für Statistik Berlin-Brandenburg im Bericht "Krankenhäuser im Land Berlin" (Datenstand 2018, erschienen August 2020) wurden rund 111 000 Brandenburger in Berlin vollstationär behandelt. Im gleichen Jahr ließen sich demgegenüber knapp 20 700 Berliner in Brandenburger Krankenhäusern behandeln. Die Zahlen machen deutlich, dass Berliner Krankenhäuser in einem nennenswerten Umfang Versorgungsaufgaben des Nachbarbundeslandes wahrnehmen. Aber auch, dass Brandenburger Kliniken von den Berlinern in Anspruch genommen werden. Die „Gesundheitspendler“, die für ihre Versorgung Landesgrenzen überschreiten, werden schon heute in den jeweiligen Krankenhausplanungen berücksichtigt.
Vereinbarungen über hochspezialisierte Leistungen
Zwischen Berlin und Brandenburg gibt es zahlreiche gewachsene Beziehungen und Verflechtungen in Form von Kooperationen, Projekten und der Zusammenarbeit in verschiedenen Konstellationen, die das Verständnis einer grenzübergreifenden Gesundheitsregion bereits in die Tat umgesetzt haben. Im September 2020 wurden etwa die Ergebnisse des Berlin-Brandenburger Projekts QS-Notfall vorgestellt, das darauf abzielt, die Versorgung von Herzinfarkt-Patienten zu verbessern.
Mit Blick auf einige hochspezialisierte Leistungen bestehen verbindliche Vereinbarungen. Die Charité und das Deutsche Herzzentrum Berlin halten etwa bei den Organtransplantationen Versorgungskapazitäten für die gesamte Region bereit. Die Behandlung von Schwerbrandverletzten erfolgt im Unfallkrankenhaus Berlin. Die Versorgung bei der Herzchirurgie wird durch das Deutsche Herzzentrum Berlin, die Charité, das Herzzentrum Bernau und das Sana Herzzentrum Cottbus gewährleistet.
Bundesweit einziges länderübergreifendes Krebsregister
Seit 2016 existiert mit dem Klinischen Krebsregister für Berlin und Brandenburg das bundesweit einzige länderübergreifende Krebsregister. Auch in der Ausbildung von Medizinern stehen sich die Länder nahe. Die medizinische Fakultät an der Berliner Humboldt-Universität steht der gesamten Region offen. Hinzu kommt die Berliner Universitätsmedizin der Charité, mit der eine enge Kooperation besteht. Die Medizinische Hochschule Brandenburg ergänzt das Studienangebot. Für die praktische Ausbildung können die angehenden Mediziner auch auf die akademischen Lehrkrankenhäuser in Brandenburg zurückgreifen.
Auf dem Weg zu einer harmonisierten Abstimmung sind einige Hürden zu nehmen. Bisher liefen beispielsweise die Planungszeiträume in Berlin und Brandenburg nicht parallel, sondern fanden zeitlich versetzt statt. Ziel ist es, die Pläne zeitgleich nebeneinander aufzustellen. Die Umsetzung der Planungen kam zuletzt durch die Corona-Pandemie allerdings ins Stocken.
Neues Gremium zur besseren Abstimmung der Planung
Mit dem Gemeinsamen Regionalausschuss wurde ein neues Gremium ins Leben gerufen, das im Mittelpunkt der Planungen steht. Gremienmitglieder sind die Gesundheitsressorts der Länder, die Krankenhausgesellschaften, Krankenkassen und –verbände und die kommunalen Spitzenverbände. Dieses Gremium ist sowohl an den Berliner Krankenhausbeirat als auch an die Brandenburger Landeskonferenz für Krankenhausplanung angebunden und schlägt damit die Brücke zwischen den Ländern.
Die Qualität der Gesundheitsversorgung spielt bei einer gemeinsamen Planung eine entscheidende Rolle. Für den Start wurden die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren der gesetzlichen externen Qualitätssicherung auf Bundesebene berücksichtigt und derzeit wird in den beiden Ländern an weiteren Indikatoren gearbeitet. Die politischen Vertreter in Berlin und Brandenburg haben sich dafür ausgesprochen, dass das Unterschreiten von Qualitätsvorgaben nicht automatisch zu Sanktionen oder das Aus für eine Krankenhausabteilung nach sich ziehen soll. Vielmehr soll die jeweilige Krankenhausplanungsbehörde ihr Ermessen ausüben und dabei die Besonderheiten vor Ort berücksichtigten sowie die möglichen Folgen abgeschätzten und gewichten.





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