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KAEPNRW plant einheitliche Vorgaben für Alarmpläne

NRW will seine Krankenhäuser besser auf Krisen vorbereiten und das KHGG dafür ändern: Einheitliche Vorgaben für Alarm- und Einsatzpläne sowie eine zentrale Koordinierung von Patienten soll es ab Herbst 2026 geben.

Holzfiguren mit Paragraph
fotomowo/stock.adobe.com
Symbolfoto

Um die Krisenresilienz der Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen zu stärken, hat das Land einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem das Gesundheitsministerium per Rechtsverordnung Anforderungen an Krankenhausalarm- und -einsatzpläne (KAEP) festlegen kann. Diese Pläne sind bereits verpflichtend für die Krankenhäuser in NRW. Sie sind aber nicht einheitlich, bisher gebe es keine landesweit einheitlichen Vorgaben dazu.

„Einheitliche Vorgaben für die Pläne sind notwendig, da sie im Fall eines überregionalen Schadensereignisses eine möglichst schnelle sowie effiziente Alarmierung und Bewältigung der Schadenslage ermöglichen“, teilt das Ministerium mit.

Zentrale Koordinationsstelle zur Patientenzuweisung

Außerdem ist im Entwurf festgelegt, dass das Gesundheitsministerium im Falle einer Epidemie oder ähnlichen versorgungsgefährdenden Vorfällen, Krankenhäuser verpflichten kann Patienten aufzunehmen – per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Landtags. Die Zuweisung soll eine zentrale Koordinierungsstelle organisieren, die aber noch eingerichtet werden müsste. Diese Stelle könnte in Notlagen Kapazitäten für schwer erkrankte Menschen und Schwerstverletzte schaffen und sie an Maximalversorger und Unikliniken zuweisen. Andersherum ließen sich Patienten, denen es bereits besser geht, an weniger spezialisierte Krankenhäuser verlegen.

Der Entwurf gehe nun in die Verbändeanhörung und werde nach einer zweiten Kabinettbefassung in den Landtag eingebracht, so das Ministerium. Die neuen Regelungen sollen dann ab Herbst diesen Jahres in Kraft treten.

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„Indem wir das Thema anpacken und uns auf Krisen vorbereiten, stärken wir das Fundament der sicheren Gesundversorgung in Nordrhein-Westfalen. Zudem wollen wir das Gesetz an die Erfahrungen in der Umsetzung unserer Krankenhausplanung mit bundesweitem Vorbildcharakter anpassen“, erläutert Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

2026 stellt das Land NRW zudem zusätzliche Mittel in Höhe von sechs Millionen Euro für die Krisenvorsorge im Gesundheitswesen zur Verfügung. Unter anderem sollen darüber sektorenübergreifende Krisenübungen finanziert werden.

Kooperationen für Ärzte in Weiterbildung

Eine weitere Änderung des KHGG hat NRW geplant: Durch die Leistungskonzentration von hochkomplexen Behandlungen an wenigen Standorten, haben Ärztinnen und Ärzte weniger Möglichkeiten zur Weiterbildung. Damit diese weiterhin eine vollumfängliche Weiterbildung – auch entsprechend der Vorgaben der Weiterbildungsordnung – absolvieren können, sehe der Entwurf Kooperationen vor: Krankenhäuser sollen zu Kooperationen bei der ärztlichen Weiterbildung verpflichtet werden, wenn sie die erforderlichen Leistungen intern nicht vermitteln können.

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