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GesetzesentwurfGesundheitsausschuss beschließt GKV-Finanzreform

Der Gesundheitsausschuss hat am Mittwoch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz gebilligt. Am Donnerstag soll der Gesetzentwurf im Plenum verabschiedet werden.

Bundestagssitzung
Thomas Köhler (photothek.net)/Deutscher Bundestag
Sitzung des Deutschen Bundestages.

Der Gesundheitsausschuss hat das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung beschlossen. Am 19. Oktober 2022 stimmten für die in den Beratungen noch an einigen Stellen veränderte Vorlage die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP. Die Opposition votierte geschlossen dagegen, berichten die Parlamentsnachrichten. Am Donnerstag soll der Gesetzentwurf (20/3448)  im Plenum verabschiedet werden.

Mit den Neuregelungen soll die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), deren Defizit für 2023 auf rund 17 Milliarden Euro geschätzt wird, finanziell stabilisiert werden. Die Versicherten müssen sich 2023 auf höhere Zusatzbeiträge einstellen, gerechnet wird derzeit mit 0,3 Prozentpunkten. Nach der kürzlich veröffentlichten Prognose des Schätzerkreises wurde zuletzt von einer Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte ausgegangen. Zudem soll der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds um zwei auf 16,5 Milliarden Euro erhöht werden. Ferner will der Bund der GKV ein unverzinsliches Darlehen in Höhe von einer Milliarde Euro gewähren. Die Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen sowie des Gesundheitsfonds sollen als Beitrag zur Finanzierung weiter abgeschmolzen werden. Ferner sind Sparauflagen für Ärzte, Apotheker und die Pharmaindustrie vorgesehen.

Insgesamt brachte die Koalition 17 Änderungsanträge ein, mit denen einige Regelungen teils deutlich verändert wurden. 

DAK: Weitere Schritte müssen folgen

Der DAK-Vorstandsvorsitzende Andreas Storm begrüßte einige der Änderungen im Gesetz, sieht es insgesamt jedoch kritisch. „Der überwiegende Teil der Finanzierungslücke in der Gesetzlichen Krankenversicherung wird durch die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler geschlossen. Diese weit überproportionale Belastung der Beitragszahlenden halte ich in Zeiten ohnehin steigender Kosten für falsch“, so Storm. Gleichzeitig begrüße er, dass Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach den Bedenken der Kassen Rechnung getragen und die Pläne für den Rücklagenabbau bei den Krankenkassen deutlich verändert hat.

 „Die Kassenrücklagen müssen nun nicht mehr bis aufs absolute Minimum oder darüber hinaus abgebaut werden“, sagte Storm, „das hilft, um ein Mindestmaß an finanzieller Stabilität in den Kassenhaushalten für das kommende Jahr zu schaffen.“ Sorge bereite ihm hingegen die Prognose des Schätzerkreises zur Ausgabenentwicklung. „Schon heute ist eine steigende Ausgabendynamik auch im Gesundheitswesen spürbar“, warnte Storm. Trotz der Anpassungen beim Rücklagenabbau würden Kassen nicht allein in der Lage sein, die steigende Ausgabendynamik abzufangen. Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz könne aus seiner Sicht nur ein erster Schritt sein. „Strukturreformen müssen folgen – also ein Finanzstabilisierungsgesetz, das diesen Namen verdient, weil es über 2023 hinaus wirkt“, so die Forderung.

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