
Bundestag und Bundesrat ebneten am Freitag, 11.Juli, den Weg für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Über die Notwendigkeit herrschte länderübergreifend Einigkeit. Nichtstun sei angesichts des Finanzdrucks in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) keine Option, fassten alle sechs Rednerinnen und Redner zusammen. Doch bei den Details gingen die Meinungen auseinander.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hob die Schwere der Wirtschaftskrise hervor und betonte die Notwendigkeit, einen Anstieg der GKV-Beiträge abzuwenden. Der Kompromiss im jetzigen Gesetzentwurf sei zwar „mit Schmerzen“ verbunden, bremse aber die Kosten, stabilisiere die Beiträge und entlaste die Kliniken von Bürokratie.
Der Bund habe sich in den letzten Tagen bewegt, Krankenhäusern wäre man entgegengekommen und die Pharmaindustrie erhalte Planungssicherheit. Ein Vermittlungsausschuss würde das Gesetz nur verzögern, daher warb er für Zustimmung zum Gesetz: „Damit erweisen wir unserem Land und unserer Demokratie einen Dienst.“
Anders sahen das die Ministerinnen Anke Rehlinger (SPD, Saarland), Stefanie Drese (SPD, Mecklenburg-Vorpommern), Claudia Bernhard (Die Linke, Bremen) und Minister Dr. Andreas Philippi (SPD, Niedersachsen). Sie forderten die Anrufung des Vermittlungsausschusses, weil sie im Gesetzentwurf massive Risiken für die Gesundheits- und Krankenhausversorgung sehen.
Zentrale Kritikpunkte
Alle vier Gegenredner kritisierten die unzureichende Refinanzierung von Tarifsteigerungen. Sie erinnerten daran, dass man jahrelang für eine anständige und faire Bezahlung des Personals gekämpft habe. Wenn Tarifverträge nicht mehr voll refinanziert werden, werde faire Bezahlung und Tarifbindung zu einem wirtschaftlichen Risiko für Einrichtungen. Das Gesetz für jene, die ihre Beschäftigten fair bezahlen.
Da die Kliniken die verbleibenden Mehrkosten selbst erwirtschaften müssen, führt dies zwangsläufig zu einer weiteren Arbeitsverdichtung für das Personal. Letztlich gehe dieser extreme Kostendruck direkt zu Lasten der pflegerischen und medizinischen Versorgungsqualität sowie der wohnortnahen Krankenhausversorgung für die Patienten.
Ebenfalls bemängelt wurde die unzureichende Unterstützung des Bundes im Umgang mit versicherungsfremden Leistungen. Drese nannte es „unaufrichtig und den Beitragszahlern sowie Ländern nicht vermittelbar“, dass der Bund seinen Beitrag zur GKV-Stabilisierung gering halte. Sie kritisierte, dass versicherungsfremde Leistungen weiterhin aus den Beiträgen der GKV-Versicherten bezahlt werden sollen.
Die Gegenrednerinnen bemängelten zudem Einschnitte im ambulanten Bereich beim Fixkostendegressionsabschlag und strukturelle Einschnitte im Bereich der Psychotherapie. Rehlinger erklärte, dadurch würden diejenigen bestraft, die versorgen, und die ohnehin schon schwierige psychotherapeutische Versorgungslage werde sich weiter verschlechtern.
Drese kritisierte das Verfahren als solches: Es sei kein gutes Zeichen, ein Gesetz im Bundesrat zu beschließen, das zeitglich noch im Bundestag beraten werde. Sie betonte, dass das Kassendefizit „kein Freibrief“ sein dürfe, ein solch kritisches Gesetz „einfach durchzuwinken“.
„Debatte darf nicht beendet sein“
Zum Schluss warb noch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) für Zustimmung, „um das Gesundheitssystem auf ein nachhaltiges Fundament zu setzen“. Ohne das Gesetz steige der Zusatzbeitrag im kommenden Jahr um ein Prozent auf 3,9 Prozent. Sie räumte ein, dass „wir uns allen etwas abverlangen“. Aber man habe Änderungen vorgenommen und sei auch den Kliniken finanziell entgegengekommen.
Die Bundesregierung steht in der Verantwortung, die Auswirkungen der Neuregelungen auf die medizinische Versorgung kontinuierlich zu evaluieren und bei Fehlentwicklungen zügig nachzusteuern.
Damit der Bundesrat das Gesetz noch vor der Sommerpause beraten konnte, mussten die Länder der Fristverkürzung zustimmen. Da nur eine Minderheit den Mehrländer-Antrag auf Vermittlungsausschuss unterstützte, kann das Gesetz nach Veröffentlichung in Kraft treten. „Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes darf die Debatte deshalb nicht beendet sein. Die Bundesregierung steht in der Verantwortung, die Auswirkungen der Neuregelungen auf die medizinische Versorgung kontinuierlich zu evaluieren und bei Fehlentwicklungen zügig nachzusteuern“, erklärte Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk.
Ministerin Warken sagte nach der Bundesratssitzung: „Bund und Länder haben sich heute zu einem finanzierbaren Gesundheitswesen bekannt. Das ist ein wichtiges Signal für Unternehmen und Versicherte und zeigt die Handlungsfähigkeit der politisch Verantwortlichen in unserem Land.“








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