
Das IQTIG soll dabei prüfen, ob sich aus den vorhandenen Richtlinien des G-BA zur Strukturqualität sowie aus den Mindestmengenregelungen planungsrelevante Qualitätsindikatoren ableiten lassen. Konkrete Umsetzungsvorschläge sollen, soweit methodisch möglich, für die Mindestmengenregelungen für Leber- und Nierentransplantation vorgelegt werden. Das IQTIG ist beauftragt, seinen wissenschaftlichen Abschlussbericht bis April 2018 vorzulegen.
„Der Gesetzgeber hat als Ausgangsbasis für die neuen planungsrelevanten Qualitätsindikatoren die Indikatoren der externen stationären Qualitätssicherung vorgegeben. Diese sind für die Zwecke der Krankenhausplanung nur sehr eingeschränkt geeignet,“ erläuterte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung. „Unserer eigenen Ankündigung bei der Erstfassung der Richtlinie über die planungsrelevanten Indikatoren entsprechend haben wir deshalb nun eine Folgebeauftragung des IQTIG beschlossen. Die weiter zu entwickelnde Methodik soll eine differenziertere, über die Feststellung einer unzureichenden Qualität hinausgehende Qualitätsbeurteilung ermöglichen. Zudem muss beantwortet werden, welche Anforderungen an diese Indikatoren zu stellen sind, damit sie in der Zusammenschau die Bewertung der Versorgungsqualität einer Fachabteilung ermöglichen.“


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