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NRW-KrankenhausplanungKliniken und Kassen verhandeln über Versorgungskonzepte

Bei der neuen Krankenhausplanung in NRW starten Kliniken und Kassen die Verhandlungen über die regionalen Versorgungskonzepte. Ziel soll die sinnvolle Aufgabenteilung und Zusammenarbeit der Häuser sein.

Karl-Josef Laumann
Land NRW/Ralph Sondermann
Karl-Josef Laumann

Die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen geht in die nächste Phase: Am 17. November 2022 starten die Verhandlungen zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen über die Versorgungskonzepte in den Regionen. In den Verhandlungen wird es darum gehen, welche Klinik künftig ganz konkret welches Leistungsspektrum anbietet. Ziel ist es, eine sinnvolle Aufgabenteilung und eine Stärkung der Zusammenarbeit der Krankenhäuser zu erreichen und damit zugleich flächendeckend die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt dazu: „Unser Krankenhausstärkungsplan nimmt immer weiter Konturen an. Ich bin zuversichtlich, dass unsere Krankenhäuser und Krankenkassen in den allermeisten Fällen gute, innovative und zukunftsfeste Konzepte für die stationäre Versorgung vor Ort entwickeln werden. Das wird am Ende allen Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen zugutekommen.“ Die Landesregierung werde diesen Prozess eng begleiten und erhebliche finanzielle Mittel in die Hand nehmen. Für die Umsetzung des neuen Krankenhausplans wolle man – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags – in den Jahren 2023 bis 2027 rund 2,5 Milliarden Euro investieren. Hinzu kämen noch jährliche Pauschalmittel für Krankenhausinvestitionen, die ab dem Jahr 2023 um 195 Millionen Euro auf insgesamt 765 Millionen Euro erhöht werden würden. „Das ist eine Menge Holz”, so Laumann.

Wie geht es weiter?

Derweitere Zeitablauf für die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung, die seit dem 1. September umgesetzt wird, sieht wie folgt aus: Für die aktuell zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen beginnenden Verhandlungen sieht das nordrhein-westfälische Krankenhausgestaltungsgesetz einen Zeitrahmen von bis zu sechs Monaten vor. Danach übernehmen die Bezirksregierungen als zuständige Planungsbehörde die Verfahrensleitung. Weitere Beteiligte, zum Beispiel kommunale Gesundheitskonferenzen, werden dann ebenfalls in den Prozess mit einbezogen. Sollten noch Fragen offen sein, können diese in regionalen Konferenzen geklärt werden. Abschließend entscheidet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die einzelnen Versorgungsaufträge der Krankenhäuser. Diese sollen bis zum Jahr 2024 neu erteilt werden.

Planung anhand des tatsächlichen Bedarfs

Der Krankenhausplan gibt die Rahmenvorgaben für die stationäre Versorgungslandschaft vor. Derneue Krankenhausplan ermöglicht es im Vergleich zur alten Planung, dass das Land die Krankenhausstrukturen aktiver gestalten kann. Die Grundlage dafür ist eine Planung anhand des tatsächlichen Bedarfs. Es wird nicht mehr anhand von Betten, sondern auf der Basis konkreter Fallzahlen über sogenannte Leistungsbereiche und Leistungsgruppen in Verbindung mit Qualitätsvorgaben geplant. Dadurch wird die Qualität erhöht und die Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern ebenso wie die flächendeckende Versorgung gestärkt. So hat die Landesregierung unter anderem deutlich gemacht, dass ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung für 90 Prozent der Bevölkerung von Nordrhein-Westfalen innerhalb von 20 Autominuten erreichbar sein muss.

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