
Für welchen Eingriff die Kliniken welche Vergütung bekommen, bestimmt der Entgeltkatalog. Nun haben die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene am 7. Oktober final die Abrechnungsgrundlage für 2025 ausgehandelt. Sie gilt laut Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) für etwa 17 Millionen stationäre Fälle in somatischen Kliniken pro Kalenderjahr und beläuft sich auf über 65 Milliarden Euro. Eine Einigung konnte auch beim Pflegeerlöskatalog 2025 erzielt werden. Dieser stellt mit weiteren 20 Milliarden Euro die Grundlage für die Finanzierung der Pflegepersonalkosten (Pflegebudgets) dar.
Konstruktiv und lösungsorientiert wurde ein fachlich fundiertes Ergebnis erzielt.
Erstmals seit der Corona-Pandemie konnte damit wieder eine reguläre Kalkulation umgesetzt werden. Für viel Diskussionsbedarf bei der Aushandlung sorgten die gesetzlich vorgegebenen Verschiebungen von bestimmten Berufsgruppen aus dem Pflegebudget in das Fallpauschalen-System hinein und umgekehrt, so die DKG – darunter die in Klinik tätigen Hebammen. Diese werden zukünftig über das Pflegebudget des Krankenhauses finanziert. Geeinigt haben sich die DKG, der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung auch darauf, weitere Leistungen, die bisher über die Fallpauschalen vergütet wurden, den Hybrid-Leistungen zuzuordnen. Ab 2025 werden diese einheitlich vergütet, egal ob sie ambulant oder stationär erbracht werden. Über den in Kürze zur Verfügung stehenden „Fallpauschalen-Grouper“ lassen sich auch diese Leistungen eindeutig bestimmen.
Der DRG-Fallpauschalenkatalog definiert über Relativgewichte das Verhältnis der Vergütungen verschiedener Behandlungsfälle zueinander. Welche Vergütungshöhe mit den Krankenkassen abgerechnet werden kann, ist abhängig von den in den Bundesländern vereinbarten Basisfallwerten. Seit Anfang 2020 sind die Pflegepersonalkosten nicht mehr Teil der klassischen DRG-Fallkostenkalkulation. Das krankenhausspezifische Pflegebudget wird jedoch durch DRG-bezogene Tagessätze transferiert.
Konstruktiv und lösungsorientiert sei die Abstimmung verlaufen, die zu einem fachlich fundiertem Ergebnis geführt hat, so Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Laut Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, sei nun die Politik am Zug, „die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser zu stabilisieren und den Reformprozess in den nächsten Wochen zu einem für die Krankenhäuser tragfähigen Ergebnis zu bringen.
Hier können die Entgeltkataloge beim Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) eingesehen werden.





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