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KrankenhausplanMV macht den Weg frei für Leistungsgruppen

Der Rahmenplan des neuen Landeskrankenhausplans in Mecklenburg-Vorpommern steht – eine entscheidende Grundlage für die Umstellung auf Leistungsgruppen. Diese sollen im vierten Quartal 2026 zugewiesen werden.

Mehrere gefaltete weiße Papierschiffchen sind von oben zu sehen. Ein rotes Papierschiffchen schwimmt heraus aus der Formation.
Worawut/stock.adobe.com
Symbolfoto

Mecklenburg-Vorpommern hat den Rahmenplan seines neuen Landeskrankenhausplans in Kraft gesetzt und damit eine zentrale Voraussetzung für die Umstellung auf das Leistungsgruppen-System der Bundes-Krankenhausreform geschaffen. Die konkreten Zuweisungen an die Kliniken sollen im vierten Quartal 2026 folgen.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) erklärte, mit dem Rahmenplan sei der letzte formale Schritt vollzogen, um Leistungsgruppen künftig rechtssicher den Krankenhäusern zuweisen zu können. „Statt starrer Bettenkapazitäten wird die Versorgung künftig anhand von bundeseinheitlichen Leistungsgruppen geplant und gesteuert", so Drese.

Zweiteiliger Krankenhausplan löst alte Systematik ab

Der neue Krankenhausplan gliedert sich in zwei Ebenen: Der jetzt verabschiedete Rahmenplan legt die grundlegenden Vorgaben und Kriterien der Krankenhausplanung fest. In einem zweiten Schritt folgen die Einzelpläne, die die konkreten Versorgungsaufträge der einzelnen Krankenhäuser definieren. Zuvor waren bereits das Landeskrankenhausgesetz angepasst sowie eine neue Verordnung zur Krankenhausplanungssystematik und den Auskunftspflichten der Krankenhäuser veröffentlicht worden.

Zu den Neuerungen des Rahmenplans gehören neben der Einführung der Leistungsgruppen und deren Einteilung in Versorgungsstufen auch aktualisierte Ziele zur Wirtschaftlichkeit und Resilienz der Kliniken. Besonderes Augenmerk liegt auf der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum – ein in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern besonders relevanter Aspekt. Darüber hinaus umfasst der Plan klar definierte Planungsverfahren sowie neue Versorgungsanalysen und Bedarfsprognosen für somatische und psychiatrische Angebote.

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Die Erarbeitung des Rahmenplans erfolgte laut Ministerium in enger Abstimmung mit den relevanten Akteuren der Krankenhauslandschaft. An dem Prozess beteiligt waren unter anderem die Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, die Krankenkassen, der Städte- und Gemeindetag sowie der Landkreistag. In mehreren Klausursitzungen, schriftlichen Stellungnahme-Verfahren und mündlichen Erörterungen sei der Plan umfassend beraten und weiterentwickelt worden.

Leistungsgruppen-Zuweisung zum Ende des Jahres

Die konkreten Zuweisungen der Leistungsgruppen an die einzelnen Krankenhäuser sollen planmäßig im vierten Quartal 2026 erfolgen. Dann wird sich zeigen, welche Kliniken im Land welche Leistungen künftig erbringen dürfen – und welche möglicherweise Teile ihres bisherigen Portfolios abgeben müssen.

Der vollständige Rahmenplan des Landeskrankenhausplans Mecklenburg-Vorpommern 2026 ist auf der Website des Gesundheitsministeriumsabrufbar.

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