
Auch ein genauer Starttermin stehe noch nicht fest. Im vergangenen Frühjahr hatte Ministerin Melanie Huml (CSU) angekündigt, dass künftig bis zu fünf Prozent der Medizinstudienplätze an Bewerber gehen sollen, die sich verpflichten, als Hausarzt in Regionen zu arbeiten, die unterversorgt sind oder in denen eine Unterversorgung droht.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Numerus Clausus vom Dezember habe auch Auswirkungen auf die Gestaltung der Landarztquote, hieß es im Ministerium. Die vom Bundesverfassungsgericht getroffene Feststellung, dass etwa die Abiturnoten aus unterschiedlichen Bundesländern vergleichbar sein müssen, sei auch bei der Vergabe von Studienplätzen im Rahmen der Landarztquote zu berücksichtigen, sagte die Sprecherin. Aktuell werde geprüft, wie die Auswahlparameter des zentralen Vergabeverfahrens neu gewichtet und um Auswahlkriterien ergänzt werden können.
Zudem gebe es Abstimmungsbedarf bei der Frage, inwieweit sich die Auswahl der Bewerber für entsprechende Studienplätze über die Stiftung Hochschulzulassung abwickeln lasse. Diese löste die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) ab. Bei ihr müssen sich angehende Studenten bewerben.





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