
Brandenburgs Entschließungsantrag „Notfallfallreform zügig voranbringen – Rettungsdienst als Schlüssel zur umfassenden Notfallversorgung“ hat am 17. Oktober eine Mehrheit im Bundesrat erhalten. Ziel ist eine zukunftsfeste Notfallversorgung mit klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen, besserer Patientensteuerung und einer verlässlichen Finanzierung der Rettungsdienste.
Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (BSW) erklärte: „Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass der Rettungsdienst zuverlässig funktioniert – unabhängig davon, wo die Versorgung erfolgt.“ Sie forderte eine stärkere Vernetzung der Akteure und eine verbindliche Abrechnung medizinischer Leistungen auch ohne Krankenhaustransport.
Der Antrag enthält zentrale Forderungen:
- Die zügige Verabschiedung des geplanten Bundesgesetzes zur Notfallreform.
- Die medizinische Behandlung vor Ort soll durch den Rettungsdienst verbindlich abrechenbar sein.
- Die Anerkennung und Finanzierung von Transporten per Rettungswagen in ambulante Versorgungsstrukturen sowie telemedizinischen Versorgung als Leistungen des Rettungsdienstes.
Müller betonte, dass sogenannte „Fehlfahrten“-Einsätze ohne anschließenden Krankenhaustransport künftig als vollwertige Leistungen anerkannt und finanziert werden müssten. Dies sei nicht nur im Interesse der Patienten, sondern entlaste auch die Krankenhäuser und spare Kosten im Gesundheitssystem.
Mit dem Antrag im Bundesrat werde auch der Landtagsbeschluss „Notfallreform zügig voranbringen – Rettungsdienst als Schlüssel zur umfassenden Notfallversorgung“ vom 16. Juli 2025 umgesetzt.
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dem Bundestag einen Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes vorgelegt. Der Entwurf (21/2214) wurde am 6. Oktober 2025 in erster Lesung beraten und anschließend zur weiteren Diskussion an den Gesundheitsausschuss überwiesen.
In der rund einstündigen Aussprache forderte die Opposition eine rasche Umsetzung der Reform, um die Notfallversorgung strukturell und finanziell zu verbessern.







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