Demnach ergaben Studien zum Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz nachgewiesene Vorteile bezüglich der Lebensqualität der Patienten, berichtet der Deutsche Bundestag in seinem Newsletter. Mit Blick auf Mortalität und Hospitalisierung seien hingegen keine Vorteile nachweisbar. Hier seien Standardtherapie und Telemonitoring als gleichwertig anzusehen. Allerdings sei der Ressourceneinsatz im Fall des Telemonitoring höher.
Der Bewertungsausschuss befasst sich auch mit anderen telemedizinischen Neuerungen, wie etwa dem elektronischen Arztbrief, internetbasierten Fallkonferenzen, Funktionsanalysen bei implantierten Herzschrittmachern und Defibrillatoren (CRT/ICD) sowie Videosprechstunden.


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