
Wie das Thüringer Gesundheitsministerium mitteilt, hat der Krankenhausplanungsausschuss den Entwurf für den achten Thüringer Krankenhausplan mit geringfügigen redaktionellen Änderungen einstimmig beschlossen. Für die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner, Vorsitzende des Ausschusses, ist damit ein Orientierungsrahmen geschaffen, der für etwas mehr Klarheit sorgt. „Für die psychiatrischen Disziplinen können wir noch im Sommer den Planungsaufruf starten.“
Wir werden alles daran setzen, die anstehenden Schritte der Bundesreform hier in Thüringen schnellstmöglich begleitend umzusetzen.
Geplant sei es, die vier bisherigen Planungsregionen Nordthüringen, Mittelthüringen, Ostthüringen und Südwestthüringen beizubehalten. Insgesamt zählt das Bundesland 45 Krankenhäuser mit 54 Standorten und 15 500 Betten. In den psychiatrischen Disziplinen soll es nach Angaben des Ministeriums für die Planung bei der Orientierung an der geltenden Weiterbildungsverordnung der Landesärztekammer Thüringen bleiben. Diese weist die Fachbereiche Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie aus und bleibt von der Bundesreform unberührt. Ministerin Werner geht davon aus, dass der Planungsprozess für die psychiatrischen Disziplinen wie vorgesehen bis zum Jahreswechsel umgesetzt werden kann.
In den somatischen Bereichen hingegen muss sich das weitere Verfahren am laufenden Gesetzgebungsprozess zur Vergütungsreform des Bundes orientieren. Das Thüringer Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass derzeit weder verlässliche Zeitschienen noch abschließende Planungsparameter vorliegen. Eine detaillierte Krankenhausplanung für die somatischen Bereiche sei daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, heißt es. „Wir werden alles daran setzen, die anstehenden Schritte der Bundesreform hier in Thüringen schnellstmöglich begleitend umzusetzen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, dass die Thüringer Kliniken zum frühestmöglichen Zeitpunkt von den neuen Vergütungsregelungen profitieren.“, so Werner.
Thüringen plant seine Krankenhausstruktur bisher nach Fachbereichen. Durch die geplante Umstellung auf Leistungsgruppen mit entsprechenden Qualitätskriterien wird daher eine Abänderung der Planungssystematik sowie ein neuer Planungsprozess erforderlich. Die landesrechtlichen Voraussetzungen seien durch die „Kleine Thüringer Krankenhausgesetznovelle“ bereits geschaffen worden. Zudem sei ein externes Gutachten zur Vorbereitung herangezogen worden, das „erstmals die 60 somatischen Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen zugrunde legt“, die für die Bundesreform im Wesentlichen als geeint gelten.
Den Entwurf zum achten Thüringer Krankenhausplan können Sie hier einsehen.
„Alle Standorte werden gebraucht“
Bereits in den 1990er Jahren begann Thüringen seine Krankenhäuser zu konzentrieren. Diese Struktur kommt dem Bundesland jetzt zugute. Der achte Thüringer Krankenhausplan kommt zum Ergebnis. dass „alle vorhandenen Standorte für die flächendeckende Grund- und Notfallversorgung gebraucht werden“. Nötig wird jedoch eine Überprüfung der Leistungsprofile der Krankenhäuser parallel zum Bundesreformprozess anhand der zukünftigen Parameter zu den Leistungsgruppen und Qualitätskriterien.
Der Achte Thüringer Krankenhausplan muss nun noch vom Thüringer Landeskabinett beschlossen werden. Voraussichtlich wird dies Mitte Juli 2024 geschehen. Den Beschluss vorausgesetzt, gilt der Achte Thüringer Krankenhausplan von 2024 bis 2030 für die Dauer von sechs Jahren.







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