
Prof. Karl Lauterbachs Gesundheitsetat wird sich 2025 auf fast die gleiche Höhe belaufen wie schon 2024. Der Bundestag meldet, dass der Einzelplan 15 des Bundeshaushalts 2025 Ausgaben von 16,44 Milliarden Euro vorsieht. Zum Vergleich: Im Vorjahr umfassten die Ausgaben 16,71 Milliarden Euro. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet im Gegenzug mit Einnahmen von 106,18 Millionen Euro (2024: 104,32 Millionen Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich bis zum Jahr 2028 auf 299,36 Millionen Euro.
Wofür das Geld ausgegeben wird
Die „pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben“, die Zuführung an den Gesundheitsfonds, umfasst wie in den Vorjahren 14,5 Milliarden Euro. 81,77 Millionen Euro sind für Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung veranschlagt. Gesundheitsverbände und Prävention sollen 959,29 Millionen Euro erhalten.
Und auch wenn das Corona-Virus längst nicht mehr so wütet wie 2019/2020, sind Zuschüsse für die Bekämpfung der neuen Variante mit 60 Millionen Euro vorgesehen. Die Ausgaben erhöhen sich damit im Vergleich zum Vorjahr erheblich (2024: 15 Millionen Euro). Auch die Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen Sars-CoV-2 werden erheblich aufgestockt – von 346,23 Millionen Euro auf 427,42 Millionen Euro. Für die Finanzierung von Pandemiebereitschaftsverträgen sollen 336,1 Millionen Euro bereitgestellt werden (2024: 486,12 Millionen Euro).
Der „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ bekommt 54,22 Millionen Euro vom Kuchen ab, nach 163,82 Millionen Euro 2024. Forschungsvorhaben und -einrichtungen erhalten 185,15 Millionen Euro (2024: 176 Millionen Euro). Das „internationale Gesundheitswesen“ ist mit 132,35 Millionen Euro (2024: 133,61 Millionen Euro) im Etat vertreten. Davon sind – wie auch in diesem Jahr – 60,25 Millionen Euro zur Stärkung der internationalen öffentlichen Gesundheit vorgesehen.
Insgesamt plant der Bundeshaushalt für 2025 Ausgaben in Höhe von 488,67 Milliarden Euro vor (2024: 488,88 Milliarden Euro). 81,01 Milliarden Euro sind davon als Investitionen ausgewiesen (2024: 70,82 Milliarden Euro). Die Neuverschuldung soll bei 51,3 Milliarden Euro liegen und damit unter der laut Schuldenregel zulässigen Nettokreditaufnahme.





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