
121 bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum erhalten 2025 eine pauschale Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die privaten Krankenkassen (PKV). Das Ziel: Die stationäre Versorgung der Bevölkerung sicherstellen. Insgesamt werden 60,2 Millionen Euro zusätzlich zur normalen Krankenhausfinanzierung gezahlt.
Die Höhe der Förderung hängt von der Anzahl der Fachabteilungen ab: Ein oder zwei Fachabteilungen bedeuten einen Zuschlag von 400 000 Euro. Für jede weitere kommen 200 000 Euro hinzu. In diesem Jahr erhalten 82 Häuser je 400 000 Euro, 19 Häuser je 600 000 Euro und 20 Häuser je 800 000 Euro.
Die Krankenhausversorgung auch außerhalb der Ballungsräume gehört zum Erhalt der gleichwertigen Lebensverhältnisse.
Berücksichtigt werden bedarfsnotwendige Krankenhäuser der Grundversorgung, die:
- jeweils eine Fachabteilung für Innere Medizin und für Chirurgie vorhalten und zusätzlich die Stufe der Basisnotfallversorgung gemäß den Notfallstufen-Regelungen des G-BA vorweisen können,
- die eine geburtshilfliche Fachabteilung vorhalten, sowie
- Krankenhausstandorte mit einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin, die mindestens das Modul Basisnotfallversorgung Kinder gemäß den Notfallstufen-Regelungen des G-BA erfüllen.
Der Zuschlag für diese bedarfsnotwendigen Krankenhäuser wird auch dann ausgezahlt, wenn die entsprechenden Häuser kein Defizit haben. „Die Krankenhausversorgung auch außerhalb der Ballungsräume gehört zum Erhalt der gleichwertigen Lebensverhältnisse“, so Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands.
Bereits zum fünften Mal beziehen bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum nun einen finanziellen Zuschlag. Allerdings werden in dieser Runde 15 Krankenhäuser weniger berücksichtig als im Jahr davor. Damals erhielten 136 Kliniken den Zuschlag mit einer Gesamthöhe von 68 Millionen Euro.
Wie das Ärzteblatt berichtet, erhalten in Bayern demnach fünf Klinikstandorte keinen Sicherstellungszuschlag mehr. In Hessen, Niedersachsen und Thüringen stehen je zwei Kliniken nicht mehr auf der Förderliste. In Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ist jeweils ein Klinikum nicht mehr dabei.
Update vom 8. Juli: Zusätzliche Finanzspritze für neun Thüringer Krankenhäuser
Neun Krankenhäuser in Thüringen können im nächsten Jahr mit der zusätzlichen Finanzspritze von den Krankenkassen rechnen. Sie erhalten diesen sogenannten Sicherstellungszuschlag, wie aus einer Vereinbarung der Spitzenverbände von Kassen und Krankenhäusern hervorgeht. Dafür fließen nach Angaben der Krankenkasse Barmer insgesamt 3,2 Millionen Euro nach Thüringen.
Von den Zuschlägen profitieren unter anderem die Thüringen-Kliniken in Saalfeld, das Helios-Klinikum in Meiningen, das KMG Krankenhaus Sondershausen und das kommunale Klinikum Bad Salzungen. Auch das von einem privaten Träger betriebene Krankenhaus Schleiz, für das seit kurzem ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung läuft, soll einen Zuschlag erhalten.






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