
Im kommenden Jahr sollen 129 Krankenhäuser in ländlichen Regionen Sicherstellungszuschläge in Höhe von 79 Millionen Euro erhalten, eine zusätzliche Förderung zur normalen Krankenhausfinanzierung. Das beschlossen die jeweiligen Landesbehörden. Das sind insgesamt 18,8 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr.
Ziel ist es, die stationäre Versorgung in strukturschwachen Gebieten zu sichern. Die Zuschüsse stammen aus dem Gesamtvolumen der Fallpauschalenfinanzierung der privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), betont: „Die Sicherstellungszuschläge sind ein wichtiger Schritt zur Stützung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum. Sie sind aber kein zusätzliches Geld der Krankenkassen, sondern stammen aus dem Gesamtvolumen der Fallpauschalenfinanzierung.“
Kritik am Finanzierungssystem
Stefanie Stoff-Ahnis, die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, und Gaß äußern unterschiedliche Kritikpunkte. Die DKG begrüßt die Förderung, kritisiert jedoch die unzureichende Finanzierung: „Die Zuschüsse sind ein wichtiger Schritt, reichen aber nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken“, so Gaß. Zudem sei die Zahl der tatsächlich bedarfsnotwendigen Krankenhäuser höher als die aktuell berücksichtigten 129. Die DKG arbeitet daher im G-BA an einer Überarbeitung der Zuschlagskriterien.
Die Zuschüsse sind ein wichtiger Schritt, reichen aber nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken.
Stoff-Ahnis hingegen bemängelt den Wegfall der Qualitätsnachweise für geförderte Standorte. So müssen Krankenhäuser nicht mehr belegen, dass sie an der Notfallversorgung teilnehmen, oder entsprechende Strukturen vorhalten. „Hinzu kommt, dass mehr Geld aus Beitragsgeldern fließt ohne Qualitätsnachweis. Das ist nicht im Sinne der Versichertengemeinschaft und der Arbeitgeber“, so die 49-Jährige.
Gestaffelte Auszahlung
Die Förderhöhe richtet sich nach der Anzahl der vorgehaltenen Fachabteilungen. Kliniken mit ein oder zwei bedarfsnotwendigen Abteilungen erhalten 500.000 Euro, für jede weitere kommen 250.000 Euro hinzu. Der maximale Förderungsbetrag liegt bei einer Million Euro. Insgesamt erhalten 91 Häuser den Basisbetrag, 18 Kliniken 750.000 Euro und 20 Einrichtungen die Maximalförderung.
Zuschlagsfähig sind Krankenhäuser der Grundversorgung mit Fachabteilungen für Innere Medizin und Chirurgie (inklusive Basisnotfallversorgung), Geburtshilfe oder Kinder- und Jugendmedizin. Die Auswahl erfolgt jährlich durch den GKV-Spitzenverband, PKV-Verband und die DKG.
Ein zentrales Kriterium für die Förderfähigkeit von Krankenhäusern in ländlichen Regionen ist die Einwohnerdichte im jeweiligen Versorgungsgebiet. Laut Vorgaben des G-BA gilt ein strukturell bedingter geringer Versorgungsbedarf dann als gegeben, wenn die durchschnittliche Einwohnerzahl unter 100 Personen pro Quadratkilometer liegt.
Für die Fachabteilungen der Kinder- und Jugendmedizin wurde dieser Schwellenwert noch weiter angepasst: Hier liegt die Grenze bei unter 22 Personen unter 18 Jahren pro Quadratkilometer. Zusätzlich gelten Inselkrankenhäuser grundsätzlich als versorgungsarm und damit förderfähig. In besonders dünn besiedelten Regionen mit weniger als 50 Einwohnern pro Quadratkilometer kann die Mindestbetroffenheitsschwelle sogar auf 500 Personen abgesenkt werden, um die Versorgung auch in extrem abgelegenen Gebieten sicherzustellen.
Ein Gebiet gilt dann als unterversorgt und ein Krankenhaus als unverzichtbar, wenn durch seine Schließung mindestens 5000 zusätzliche Einwohner eine Fahrtzeit von über 30 Minuten mit dem Pkw zur nächsten geeigneten Klinik hätten. Für die Geburtshilfe und die Kinder- und Jugendmedizin gelten 40 Minuten als Schwellenwert, wobei für Kinderkliniken zusätzlich mindestens 800 Betroffene unter 18 Jahren berücksichtigt werden.







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