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Der kma Entscheider-Blog

kma Entscheider BlogDie Zustimmungsregelung bei der Organspende ist ineffektiv

Gerade hat der Deutsche Bundestag über die Reform der Organspende abgestimmt. Beziehungsweise hat er dagegen gestimmt, denn die Widerspruchsregelung wurde vom Parlament abgelehnt. Warum das fatal ist.

Privat

Es war eine intensive, sehr emotional geführte Debatte, die in den vergangenen Wochen geführt wurde. Eine Debatte, die sich häufig irgendwo zwischen den Fragen „Wie kann man mehr Menschen, die dringend ein Spenderorgan benötigen, besser helfen?“ und „Soll der Mensch zum Ersatzteillager werden?“ bewegte. Dabei geht es um nicht weniger als die Rettung von Menschenleben, die heute Monate oder sogar Jahre in der Hoffnung leben, irgendwann ein Spenderorgan zu erhalten und ins Leben zurück zu finden.  

Fakt ist: Fast Zehntausend Menschen warten in Deutschland auf eine Organspende, fast viermal so viel wie die pro Jahr übertragenen Organe. Die bisherige Regelung funktioniert nicht nur nicht, sondern sie bewegt Menschen nicht hinreichend dazu, sich mit dem Thema Organspende näher auseinander zu setzen und gegebenenfalls für sich eine Entscheidung zu treffen, die Leben retten kann. Dies hätte mit der Widerspruchsregelung erwirkt werden können. Ob man sich am Ende dazu entschließt zu widersprechen und seine Organe nicht zur Rettung von spendebedürftigen Patienten zur Verfügung zu stellen oder mit der Organspende einverstanden ist, bleibt jedem selbst überlassen. Aber es wäre zumindest ein Thema, mit dem sich jeder unausweichlich hätte auseinandersetzen müssen. Spende ich nach meinem Tod meine Organe, um andere Menschenleben zu retten? Ja oder Nein? Kein Zwang, seine Organe zu spenden, aber ein Zwang, sich über das Thema Gedanken zu machen.  

Es bleibt keine Zeit fürs Abwarten

Die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten hat stattdessen für eine Zustimmungsregelung votiert. Dem von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen eingereichten Entwurf nach soll die bisherige Zustimmungslösung im Wesentlichen bestehen bleiben – das bedeutet, dass eine Organentnahme an das ausdrückliche Einverständnis des Spenders zu Lebzeiten gebunden ist. Dafür sollen die Bürger häufiger auf das Thema Organspende angesprochen werden, etwa beim Hausarzt oder bei Terminen im Bürgeramt.  

Ob diese Regelung letztlich zu mehr Sensibilität für das Thema – und zu einer höheren Spenderbereitschaft – führt, ist zu bezweifeln. Angesichts der langen Wartelisten für Spenderorgane bleibt eigentlich auch keine Zeit, abzuwarten und den Bürger weiterhin in einer passiven Rolle zu lassen. Die Menschen in Deutschland müssen unbedingt mehr über das Thema Organspende wissen – schließlich kann irgendwann jeder von uns selbst in die Not gelangen, auf ein Spenderorgan angewiesen zu sein. Und dann wären wir froh, nicht Monate lang warten und bangen zu müssen, ob es ein passendes Organ gibt – Rettung für unser Leben. Es wäre ein richtiges Zeichen gewesen, wenn jeder Bürger sich wenigstens einmal in seinem Leben beschäftigen müsste – nicht nur, was die eigene Gesundheit anbelangt, sondern auch welche Konsequenzen die Spendebereitschaft für andere Menschen hätte. Mit der neuen Regelung werden sich letztlich wohl weiterhin nur diejenigen mit der Materie befassen, die sich ohnehin dafür interessieren.

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