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Der kma Entscheider-Blog

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kma Entscheider BlogWem gehören unsere Gesundheitsdaten?

Um die Akzeptanz der Datenweitergabe zu erhöhen, müssen Versicherte und Patientinnen einen größeren Nutzen haben, als lediglich den Zugang zu neuen Behandlungsverfahren. Einerseits könnten die Unternehmen, die Innovationen auf Grundlage des Datenpools entwickeln, eine Verwertungsgebühr an den Gesundheitsfonds zahlen. Andererseits könnten die Unternehmen beispielsweise bei einem neuen Arzneimittel einen Rabatt für die Kostenträger einräumen, wenn das Medikament durch den Datenpool schneller in der Entwicklung und Zulassung vorangebracht werden konnte. Eine weitere Option wäre die direkte Vergütung der Daten an jeden einzelnen Versicherten, sodass jeder Datensatz ein Preisschild erhält.

Blockchain könnte die Lösung der Datenverwertung sein

Mithilfe der Blockchain könnte die Verwertung der Daten dokumentiert und gesteuert werden. Es würde ein Marktplatz für Gesundheitsdaten entstehen. Die Blockchain bildet dabei das Buchhaltungssystem, in dem jede Datenverwendung erfasst wird. Im Grunde handelt es sich bei einer Blockchain nur um eine manipulationssichere dezentrale Datenbank, in der alle Buchungsvorgänge, hier Datenabrufe, unverändert gespeichert werden.

Stellen wir uns eine Bürgerin vor, die ihre Armband-Daten, die Daten ihrer Krankenversicherung und mögliche weitere Daten, beispielsweise zum Einkaufsverhalten von Lebensmitteln, in den Datenpool pseudonymisiert einspeisen möchte. Daraufhin bekommt sie eine Anfrage von einem Unternehmen, dass Interesse an diesen Daten bekundet und ihr ein Kaufangebot unterbreitet. Nach der Einigung werden die Abrufe der Daten in der Blockchain gespeichert. Auf Grundlage der Nutzung wird automatisch eine Zahlung an die Bürgerin generiert. Zudem besteht die Möglichkeit, dass auch einzelne Datensätze, beispielsweise nur die des Armbandes, aus dem Datenpool gezogen werden. Prinzipiell wäre auch ein vollautomatisierter Datenmarkt möglich, ohne dass jede Nutzerin einen Preis aushandeln muss. Das wäre noch effizienter, würde aber möglicherweise zu Ungleichgewichten führen, je nach der Machtstellung des Anbieters oder Nachfragers. In jedem Fall könnte es die Datenverwertung enorm voranbringen. Auch bei dem gezeichneten Szenario einer Zahlung an den Gesundheitsfonds wäre eine Blockchain denkbar. In diesem Fall würde der zu zahlende Betrag davon abhängen, wie viele Daten zur Entwicklung eines Produktes oder einer Dienstleistung aus dem Datenpool gezogen wurden. Allerdings würde es sich wahrscheinlich um einen politisch festgelegten Preis handeln und nicht um einen Marktpreis.

Den Kritikern einer monetären Datenverwertung sei an dieser Stelle gesagt, dass die Daten ohnehin zu den Unternehmen gelangen werden. Und die Unternehmen werden dann mit diesen Daten Geschäftsmodelle bauen oder bestehende anpassen. Die Daten werden also sowieso verwertet. Denn das DVG sieht es so vor und die Bürgerinnen haben keine Eigentumsrechte an ihren Daten. Die einzige logische Konsequenz kann dementsprechend sein, den Bürgerinnen die Möglichkeit der Monetarisierung ihrer Gesundheitsdaten zu ermöglichen. Dafür muss die verwaltende Institution ein geeignetes Instrument zur Verfügung stellen. Sollte der Gesetzgeber sich in den kommenden Jahren dazu durchringen, die Eigentumsrechte an den Daten zu regeln, könnte dies auch eine Erleichterung mit sich bringen. Es besteht noch einiger Handlungsbedarf. In jedem Fall ist es zu begrüßen, dass mit dem DVG eine Möglichkeit der Datennutzung geschaffen wurde. Es ist sehr gut, dass wir nach Möglichkeiten suchen, durch Wissenschaft und Forschung die Hochleistungsmedizin in Deutschland auszubauen. Auch die digitale Versorgung insgesamt ist ein Quantensprung der deutschen Gesundheitspolitik. Die richtigen Weichen wurden gestellt. Jetzt muss die konkrete Ausgestaltung den höchstmöglichen Nutzen für alle Akteure bringen, insbesondere für die Bürgerinnen.

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