Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG
Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG
DMEA

Telematik im GesundheitswesenDer langsame Aufschwung der Telemedizin

Spätestens mit dem Inkrafttreten des E-Health-Gesetzes vor 15 Monaten hat das deutsche Gesundheitswesen den ersten Schritt ins digitale Zeitalter vollzogen. Experte Martin Staemmler beleuchtet für kma den aktuellen Umsetzungsstand für wichtige Anwendungsfelder in der Gesundheitstelematik – und zeigt, wo weiter Handlungsbedarf besteht.

Telemedizin
Foto: kma Montage

Schlagworte wie Digitalisierung, Apps, Wearables, Cloud Services, Big Data oder eHealth 4.0 dominieren längst die Diskussionen um die Digitalisierung in den Krankenhäusern. Die Zahl der angebotenen Lösungen auf dem Markt wächst beständig, Analysten attestieren ihm weltweit ein gutes Wachstumspotenzial. Parallel dazu läuft eine ausgiebige Debatte darüber, wie diese technologische Entwicklung in der Gesundheitstelematik adäquat umgesetzt werden kann, etwa in der intersektoralen Kommunikation unter Ärzten, in der Interaktion von Arzt und Patient oder bei der Entwicklung zum gesundheitsbewussten Bürger als „quantified self“. Daher lohnt ein genauer Blick, wie gut sich die Telematikinfrastruktur in den einzelnen Bereichen entwickelt hat und wo Verbesserungen notwendig sind.

Kooperation unter Ärzten
In der intersektoralen Kooperation zwischen Medizinern haben sich in den vergangenen Jahren auch außerhalb des E-Health-Gesetzes Bereiche wie die Teleradiologie, Telekardiologie und wei­tere Tele-Anwendungen erfolgreich und nachhaltig etabliert. Im Rahmen des EHG sieht die konsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen im EHG inzwischen eine zeitversetzte Zweitbefundung durch einen weiteren Radiologen im vertragsärztlichen Bereich vor. Die Vorgaben dafür umfassen neue Vergütungsziffern zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und begrenzen gleichzeitig die zulässige Häufigkeit einer Zweitbefundung. Technisch gibt es hohe Anforderungen für beide beteiligten Radiologen; die qualifizierte elektronische Signatur und eine VPN-basierte, zertifizierte Kommunikation können langfristig jedoch nur durch die Telematikinfrastruktur (TI) oder das Sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen (SNK) gewährleistet werden.

Probleme gibt es weiterhin bei der sicheren Kommunikation zwischen Leistungserbringen. Beim „elektronischen Brief“ gemäß EHG fehlt dem dazugehörigen Kommunikationsdienst KOM-LE bislang die notwendige Telematikinfrastruktur. Als Alternative steht zwar der eArztbrief aus dem SNK-Kommunikationsdienst KV-Connect zur Verfügung; allerdings hat derzeit nur ein Teil der Praxissysteme und keines der weit verbreiteten Krankeninformationssysteme eine Zertifizierung für den eArztbrief. Auch die „elektronische Akte“, die zum 31.12.2018 fall- und einrichtungsübergreifend Notfall- und Behandlungsdaten bereitstellen soll, ist auf eine flächendeckend verfügbare Telematikinfrastruktur angewiesen.  Die dargelegten Punkte zeigen, wie notwendig eine nationale Plattform für eine sichere sektorenübergreifende Kommunikation ist, um eine Grundlage für nützliche Anwendungen zu schaffen. Diese Plattform sollte möglichst schnell entstehen.

Interaktion zwischen Patient und dem behandelnden Arzt
Bereits seit Oktober 2016 besteht für Patienten ein Anspruch auf einen papiergebundenen Bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP), wenn sie mehr als drei Medikamente dauerhaft verordnet bekommen. Die Karenzzeit für die technische Umsetzung in den Praxissystemen endete Ende März. Leider ist jedoch der BMP auf den vertragsärztlichen Bereich begrenzt, so dass die Kliniken die Kosten für die Übernahme und das Erstellen des Medikationsplanes selbst tragen müssen. Dennoch stellt der BMP einen wesentlichen Schritt im Hinblick auf mehr Arzneimitteltherapiesicherheit dar. Positiv ist zudem die standardkonforme Umsetzung mit dem Ultrakurzformat, das von HL7 Deutschland eingebracht wurde.

Mit der Videosprechstunde bringt das EHG das digitale Zeitalter in die Interaktion von Patienten und Arzt ein. Gemäß den technischen Vorgaben handelt es jedoch um einen Dienst, der unabhängig von vorliegenden oder geplanten Infrastrukturen wie TI oder SNK realisiert wird, weil deren Architekturen keine Videokonferenz mit Patienten erlauben. Die geringen Anforderungen an die Bildqualität – minimal ein 3-Zoll-Bildschirm mit 640 x 480 Auflösung – führen zu der Frage, welche medizinische Aussagekraft durch das Video erwartet werden darf. Ebenso fehlen Maßnahmen zur kontinuierlichen Prüfung der Verbindungsqualität.

Lesen Sie den vollständigen Artikel im kma guide conhIT, der am 12. April in Ausgabe 4/17 erscheint oder digital auf der Thieme Zeitschriftenplattform Thieme Connect.

SortierungNutzungs­bedingungen
  • Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!

    Jetzt einloggen