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ZwischenergebnisseBund-Länder-AG Sektorenübergreifende Versorgung tut sich schwer

Was weiß die KBV über die Möglichkeiten zur Erbringung ambulanter stations­ersetzender Leistungen außerhalb von EBM und AOP-Katalog und wie engagiert sie sich dafür? Die DKG hat zu diesem Vorschlag bereits in einer Stellungnahme zum Ausdruck gebracht, dass sie das Ausmaß dieser Untersuchung in Frage stellt und dafür vorschlägt, sich nur auf Neuerungen, insb. stationsersetzende Behandlungen und Schweregraddifferen­zierungen zu beschränken.

Wie bringt die Bund-Länder-Arbeitsgruppe für diesen Vorschlag „Butter bei die Fische“? Wie löst sie die Aufgabenstellungen des Koalitions­vertrages hinsichtlich der Qualitätsanforderungen, neuer Versorgungsstrukturen, der Dokumentation und Vergütung? Die Antwort ist gleichermaßen einfach wie frappierend.

Das Papier formuliert nämlich: „KBV, GKV-SV und DKG werden verpflichtet, für den durch Rechtsverordnung festzulegenden gemeinsamen fachärztlichen Versorgungsbereich einheitliche Vorgaben zur Qualität, Struktur, Dokumentation, Mindestmengen, Vergütung und zur informationstechnischen Ausstattung zu vereinbaren.“

Grundsatzfragen sollen weiterdelegiert werden

Zur Erinnerung: Für all die jetzt auf der Agenda stehenden Inhalte hatte sich der Sachverständigenrat Gesundheit bereits in seinem Sondergutachten 2012 ausgesprochen. Nachdem sich die Bundesregierung in der vorherigen Legislaturperiode auf dem Gebiet der sektorenübergreifenden Versorgung außerstande sah, die notwendigen anspruchsvollen Entwicklungen auf diesem Gebiet zu definieren, sprach sie sich alsbald für die Bildung des oben genannten Arbeitskreises aus. Das wurde dann auch im Koalitionsvertrag verankert und mit den Ländern organisatorisch langwierig konsentiert.

Jetzt sollen wichtige Grundsatzfragen der sektorenübergreifenden fachärztlichen Versorgung auf die Selbstverwaltung weiterdelegiert werden. Vorgeschlagene Zielstellung für das Gutachten über den Stand der medizinischen Erkenntnisse ambulanter und stationsersetzender Leistungen laut MDK-Reformgesetz-Referentenentwurf: bis zum 31. März 2021. Dass der kreißende Berg vor einer schweren Geburt steht, ist jetzt schon klar. Wieviel Zeit wollen sich die Geburtshelfer noch nehmen?

DGIV e.V.

Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) ist ein deutschlandweit agierender Verein mit der Zielsetzung, die Integrierte Versorgung in der medizi-nischen, pflegerischen und sozialen Betreuung als Regelfall durchzusetzen. Die DGIV wurde am 26. September 2003 in Berlin gegründet. Ziel der Gründungsmitglieder war es, die Integrierte Versorgung als alternative Versorgungsform zur damaligen Regelversorgung zu entwickeln und letztendlich durchzusetzen.