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Deep Dive DigitalDer EDHS ist kein Software-Update, sondern eine Managemententscheidung

Seit März 2025 ist der European Health Data Space in Kraft. Er legt mit gestaffelten Fristen fest, welche Gesundheitsdaten in welchen Formaten auszutauschen sind und wer dafür verantwortlich ist. Viele Kliniken glauben, es bleibe noch Zeit – genau das ist das Problem.

Miriam Mirza
Miriam Mirza
Miriam Mirza ist freie Journalistin mit Schwerpunkt Digitale Medizin.

Ich beobachte das seit Monaten in Gesprächen mit Akteuren aus dem Klinikbereich. Nicht Gleichgültigkeit, nicht Unwissen. Sondern etwas viel Nachvollziehbareres: Erschöpfung. Wer in einem System arbeitet, das seit Jahren im Dauerkrisenmodus läuft, arbeitet Probleme ab. Eines nach dem anderen. Innerhalb dieser Logik landet der European Health Data Space (EHDS) als nächste Vorgabe auf dem Stapel, irgendwo zwischen Personalengpass, Digitalisierungsdruck und Abrechnungsbürokratie. Und das Ganze löst etwas aus, das wir alle kennen: Prokrastination. Die kann hier allerdings sehr unangenehme und teure Folgen haben.

Die Fristen sind enger, als sie aussehen

März 2029 ist in Sachen EHDS der erste harte Termin. Ab dann müssen Patientenkurzakten, elektronische Rezepte und Verschreibungen in EHR-Systemen erfasst und austauschbar sein. März 2031 folgen medizinische Bilder, Laborbefunde und Krankenhausentlassungsberichte. Das klingt nach ferner Zukunft, ist es aber nicht.

Die technischen Spezifikationen, nach denen sich Systeme richten müssen, sollen erst bis März 2027 vorliegen. Für die Umsetzung bleiben dann rund zwei Jahre. Wer das Tempo kennt, mit dem komplexe IT-Projekte im Krankenhausumfeld laufen, weiß: Das ist faktisch eine Punktlandung ohne Puffer. Wer erst 2027 beginnt, wird feststellen, dass die relevanten Ressourcen am Markt längst gebunden sind.

Dass es sich dabei nicht um eine abstrakte Zukunftsvision handelt, zeigt auch der aktuelle Referentenentwurf für das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GeDIG). Dort wird der EHDS nicht neu gedacht, sondern in konkrete Strukturen übersetzt: Datenzugangsstellen, Governance-Regeln und operative Verfahren für die Nutzung von Gesundheitsdaten werden erstmals verbindlich festgelegt. Der Handlungsdruck wird damit eher größer als kleiner.

Der EHDS ist kein Projekt der IT-Abteilung; er ist eine Compliance-Frage für die Geschäftsführung.

Hinzu kommt ein strukturelles Problem, das über die reine IT hinausgeht. Ab März 2029 haben EU-Bürger ein sanktionsbewährtes Recht auf Zugriff auf ihre eigenen Gesundheitsdaten in einem interoperablen Format. Das bedeutet im Umkehrschluss: Kliniken, die bis dahin technisch nicht liefern können, riskieren nicht nur regulatorischen Druck durch Aufsichtsbehörden, sondern handfeste rechtliche Konsequenzen und Schadensersatzforderungen. Der EHDS ist kein Projekt der IT-Abteilung; er ist eine Compliance-Frage für die Geschäftsführung.

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Das „Das auch noch?!“-Gefühl ist verständlich, aber riskant. Ich verstehe den Reflex. Eine neue europäische Vorgabe, wieder Anpassungsbedarf, wieder Investitionen, wieder Schulungsaufwand. In einem System, in dem die Manpower für das Tagesgeschäft kaum reicht, fühlt sich jede zusätzliche Anforderung wie Gängelung an. Der daraus resultierende Widerstand ist verständlich. Aber er richtet sich beim EHDS gegen das falsche Ziel.

Denn der EHDS löst kein Problem, das Brüssel erfunden hat. Er adressiert eine Realität, die Kliniken täglich spüren: Patienten, die aus einer anderen Einrichtung kommen und deren Vorgeschichte mühsam zusammengetragen werden muss. Doppelte Befunderhebungen, weil Daten nicht verfügbar sind. Informationsverluste beim Übergang zwischen Primär- und Sekundärversorgung, die im schlimmsten Fall klinische Konsequenzen haben. Der EHDS schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen, der genau das adressiert. Nicht als freiwilliges Digitalisierungsprojekt, sondern als strukturelle Voraussetzung für eine Versorgung, die über Einrichtungsgrenzen hinweg funktioniert.

Strategischer Hebel statt bloßer Kostenfaktor

Für das Klinikmanagement bedeutet das konkret: Wenn Patientenkurzakten ab 2029 strukturiert erfasst werden, sinkt der Aufwand für die Informationsbeschaffung deutlich. Wenn Entlassungsberichte ab 2031 einheitlich vorliegen, werden Anschlussbehandlungen planbarer.

Aber es geht um mehr: Investitionsschutz. Jedes System, das heute ohne Blick auf die kommenden EU-Standards angeschafft wird, ist eine technische Altlast von morgen. Zudem öffnet der EHDS die Tür zur Sekundärnutzung von Daten für die Forschung. Kliniken, die ihre Datenstrukturen frühzeitig im Griff haben, werden zu gefragten Partnern für internationale Forschungsprojekte und die Pharmaindustrie. 

Was jetzt auf dem Tisch liegt

Der EHDS ist keine Software-Aktualisierung, die man „mitkauft“. Er ist eine Managemententscheidung, die fundamentale Fragen aufwirft: Welche unserer bestehenden Systeme sind überhaupt EHDS-konform? Wer trägt intern die Verantwortung für die Datenqualität? Wie passen wir Dokumentationsprozesse so an, dass strukturierte Erfassung im Alltag funktioniert, ohne die Teams noch mehr zu belasten?

Diese Fragen lassen sich nicht unter Zeitdruck beantworten. Der Vorlauf beginnt jetzt. Der EHDS wird kommen. Wie vorbereitet eine Klinik dann ist, liegt an den Entscheidungen, die heute getroffen werden. Wer früh anfängt, kann mitgestalten. Wer wartet, reagiert nur noch. Und Reagieren ist in einem System ohne Puffer in der Regel die teuerste Option.

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