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InsolvenzplanGläubiger und Gericht gehen mit – Neustart in Bad Bramstedt

Nach einem mehr als einjährigen Verfahren ist der Insolvenzplan für das Klinikum Bad Bramstedt von Gläubigern und Gericht abgenickt. Mit der neuen Gesellschafterin werden alle Arbeitsplätze und Unternehmensbereiche erhalten, betont der Sanierer.

Klinikum Bad Bramstedt
Klinikum Bad Bramstedt
Das Klinikum Bad Bramstedt geht wieder in den Regelbetrieb über.

Aufatmen in Bad Bramstedt: Am 14. Oktober hat die Gläubigerversammlung im Erörterungs- und Abstimmungstermin am Amtsgericht Neumünster den Insolvenzplan für das Klinikum Bad Bramstedt angenommen. Auch das Gericht habe den Plan im Anschluss bestätigt, teilt das Klinikum mit. Damit könne das Insolvenzverfahren voraussichtlich Ende Oktober beendet werden.

Das Haus gehe damit wieder in den Regelbetrieb wie vor dem am 1. Juni 2023 gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung über. Im nächsten Schritt folge die weitere Umsetzung der im Insolvenzplan festgeschriebenen Maßnahmen, um das Klinikum langfristig wirtschaftlich stabil aufzustellen.

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Im Rahmen des Verfahrens konnten alle Arbeitsplätze sowie Unternehmensbereiche erhalten werden, betont das Haus in der Mitteilung. Mit Rechtskraft des Insolvenzplans werde die IGP medical (Bad Bramstedt) GmbH, wie berichtet, neue Gesellschafterin der Klinikum Bad Bramstedt GmbH. Deren Geschäftsführer bleibt Jens Ritter.

Klinik- und Rehabetrieb wurde mehr als ein Jahr fortgeführt

„Das Verfahren war notwendig und richtig, um gezielt Handlungsschritte für die wirtschaftliche Neuaufstellung des Klinikums zu erarbeiten“, erklärte Dr. Rainer Eckert nach der Entscheidung des Gerichts. Wie Michael Schütte aus seiner Kanzlei war Eckert Generalhandlungsbevollmächtigter in dem Verfahren. Seit der Insolvenzeröffnung sei der Klinik- und Rehabetrieb für mehr als ein Jahr fortgeführt worden, ergänzt Schütte: „Dass nun die Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Insolvenzplan folgt, ist dem Engagement der Mitarbeiter und der Kompromissbereitschaft sämtlicher Verfahrensbeteiligten zu verdanken.“

Für die Gläubiger sei „eine faire Lösung gefunden und damit Rechtssicherheit geschaffen“ worden, erklärte Sachwalter Stefan Denkhaus von der Kanzlei BRL. Für die Region bedeute die Sanierung des Klinikums „nun hoffentlich langfristige Versorgungssicherheit, auch wenn noch eine Reihe von Restrukturierungsmaßnahmen nach Verfahrensbeendigung anstehen“.

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