
Die Entscheidung fiel schnell: Innerhalb weniger Tage hat das Verwaltungsgericht Oldenburg einen Antrag auf Eilrechtsschutz zur Verhinderung der Umstrukturierung des Krankenhausstandortes Norden abgelehnt. Die Klage und der Antrag auf Eilrechtsschutz hätten keine Erfolgsaussichten, teilt die Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden (Anevita) mit.
Die Entscheidung zeigt, dass der eingeschlagene Kurs auch rechtlich richtig ist.
Ein Bürger hatte zusammen mit einem Aktionsbündnis gegen den Plan der Gesellschaft geklagt, die Ubbo-Emmius-Klinik im ostfriesischen Norden in ein Regionales Gesundheitszentrum umzuwandeln. Dirk Balster, Geschäftsführer der Trägergesellschaft, sieht sich nun bestätigt. Weder aus dem Bundes- noch aus dem Landesrecht könne der private Kläger Rechte gegen die Umstrukturierung geltend machen, heißt es in einer Mitteilung aus Aurich.
Die Entscheidung des Gerichts zeige „in ihrer Zügigkeit und eindeutigen Bestimmtheit, dass der eingeschlagene Kurs auch rechtlich richtig ist“, sagt Balster: „Wir werden weiter daran arbeiten, für den Landkreis Aurich eine moderne und zukunftssichere Gesundheitsversorgung anzubieten.“ Zu Anevita gehören auch die Ubbo-Emmius-Klinik in Aurich sowie das Klinikum Emden (Hans-Susemihl-Krankenhaus).
Bündnis kann noch Beschwerde einlegen
Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts könne Beschwerde eingelegt werden, heißt es in der Mitteilung weiter. Dann müsse das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entscheiden. Aktuell plant die Trägergesellschaft, das Krankenhaus in Norden in ein Regionales Gesundheitszentrum mit einem ambulanten Notfallzentrum umzuwandeln. Das werde schrittweise erfolgen und werde zum 1. Juli 2023 beginnen.





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