
Im Kampf gegen die aus seiner Sicht fortgesetzte Subventionierung eines einzigen Klinikums in Frankfurt am Main lässt der evangelische Gesundheitskonzern Agaplesion nicht nach. Zuletzt hatte das Bundesverwaltungsgericht, wie berichtet, entschieden, dass die im März 2024 erhobene Klage gegen die Stadt auf Unterlassung von Millionenzuschüssen an das Klinikum Höchst nicht an ein Zivilgericht gehört. Jetzt hat das Unternehmen bei der Stadtkämmerei zudem Widerspruch gegen den sogenannten Betrauungsakt der Stadt für ihr Klinikum eingelegt.
Dieser sei jüngst erneuert worden und solle für zehn weitere Jahre gelten, so Agaplesion. Das schreibe aber einerseits die Ungleichbehandlung auf Jahre fest und signalisiere dem Klinikum Höchst zudem, dass jede Form von Unwirtschaftlichkeit auch künftig ausgeglichen werde. Die Stadt rechtfertige die Subventionierung ihres Klinikums mit dem Betrauungsakt und sehe nach Aussage eines Sprechers aus historischen Gründen nur für diesen einen Standort eine besondere Verantwortung.
Der Betrauungsakt verzerrt in rechtswidriger Weise den Wettbewerb.
„Dies kann aber nicht Grund für den Betrauungsakt sein“, argumentiert Dr. Jörg Adam von der Kanzlei Raue, die im Auftrag von Agaplesion gegen den neuerlichen Betrauungsakt Widerspruch eingelegt hat. Eine Kommune könne einem Unternehmen allenfalls dann „eine ‚carte Blanche‘ mit unbeschränkter Übernahme von Verlusten“ erteilen, wenn es im Interesse der öffentlichen Daseinsvorsorge sei und die Dienstleistung anderweitig nicht wirtschaftlich erbracht werden könne.
Von diesen Voraussetzungen sei die Krankenhausversorgung in Frankfurt jedoch weit entfernt, erklärt Adam. Daher widerspreche der Betrauungsakt „diametral nicht nur den Prinzipien des Krankenhausfinanzierungsrechts, sondern auch den Grundrechten der anderen Frankfurter Krankenhausträger“.
Das Krankenhausfinanzierungsrecht gehe von dem Grundsatz aus, dass ein Krankenhaus keine zusätzlichen Mittel der öffentlichen Hand brauche, um zu überleben, so Adam weiter. Die einzige Ausnahme wäre, wenn kein anderer Träger die Dienstleistung anbiete. Zudem sei die Finanzierung der Krankenhausstrukturen in der Stadt in erster Linie Angelegenheit des Landes: „Damit wird deutlich, dass der Betrauungsakt ausschließlich zur Sicherung eines unwirtschaftlichen Tochterunternehmens durch einen Hoheitsträger dient und damit in rechtswidriger Weise den Wettbewerb verzerrt.“
Horneber begründet Klärung auf dem Rechtsweg
Agaplesions Frankfurter Diakonie Kliniken seien ebenso notwendig für die Daseinsvorsorge wie das Klinikum Höchst, ergänzt Vorstandschef Dr. Markus Horneber: „Wir haben etwa die gleiche Bettenanzahl wie auch Fallzahlen, und wir sind in zahlreichen Disziplinen stärker als das Klinikum Höchst.“ Mit 120 Jahren seien die Kliniken mindestens ebenso traditionsreich und erhaltenswert. Sie würden aber schon lange nicht mehr existieren, wenn sie nicht in den Agaplesion-Verbund eingebracht worden wären, so Horneber: „Nur Kommunen beharren aufgrund der politischen Dividende, die sie aus ihren Häusern ziehen und mit der aus meiner Sicht unnötigen Verwendung von Steuermitteln darauf, die Kontrolle und Hoheit über ihre Häuser nicht aufgeben zu wollen.“
Den Frankfurter Diakonie Kliniken gehe es aktuell gut, betont der Agaplesion-Chef. Die Klage sei dennoch notwendig, weil der gewollte Schrumpfungsprozess im Krankenhauswesen unumkehrbar sei: „Eine weitere Gesetzesänderung, ein weiterer unkalkulierbarer externer Schock wie Corona und die Situation wird für alle Freigemeinnützigen bedrohlich – auch für diejenigen, die ihre Hausaufgaben gemacht, Standorte geschlossen, Kooperationen gesucht und Innovation vorangetrieben hätten“, warnt Horneber: „Dann brauchen wir alle die Solidarität der Stadt.“ Daher sei jetzt der richtige Zeitpunkt, die Debatte zu führen und auf dem Rechtsweg eine Klärung herbeizuführen.







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