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Finanzielle ProblemeKooperationspartner für Saarburger Kreiskrankenhaus gesucht

Der Kreis Trier-Saarburg sucht mit einem Interessenbekundungsverfahren nach einem neuen Träger oder Kooperationspartner für das Kreiskrankenhaus Saarburg. Auslöser sind wirtschaftliche Probleme.

Lösung
oatawa/stock.adobe.com
Symbolfoto

Mit einem Interessenbekundungsverfahren soll ein neuer Kooperationspartner oder Träger für die Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH (KKH GmbH) gefunden werden. Das hat der Kreistag am 10. Oktober 2022 beschlossen. Wie aus der Beschlussvorlage hervorgeht, ist die wirtschaftliche Situation des Klinikums weiterhin sehr angespannt. Um den Betrieb sicherzustellen, wurde die Gmbh seit 2013 mit 40 Millionen Euro aus dem allgemeinen Haushaltsmitteln des Kreises unterstützt. 

Wie auch viele andere Krankenhäuser in der Größenordnung bis 250 Betten, leidet auch das Saarburger Haus unter der andauernden Unterfinanzierung. Obwohl die personell betreibbaren Betten zu mindestens 90 Prozent ausgelastet sind und ein hoher Belegungsdruck herrscht, ist es nicht möglich eine Kostendeckung zu erzielen. Die Gründe, die  genannt werden, sind vielfältig: Die strukturelle Unterbesetzung vor allem im patientennahen Bereich und Einschränkungen der Corona-Pandemie mit der damit verbundenen Leistungsreduzierung, Vorhaltekosten (Notaufnahme, Sterilgutversorgung), Mehrkosten durch den Einsatz von Leiharbeitskräften oder die Inflation, eingeschränkte Lieferketten und die unabsehbare Kostenentwicklung durch die Energiekrise. 

Ziel des Verfahrens ist, die lokale Versorgung und die medizinische Notfallversorgung im Kreis zu sichern. Zwar befinden sich weitere Häuser im Kreis, durch die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 wird das Krankenhaus in Trier-Ehrang, das zum Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen gehörte, jedoch nicht mehr betrieben. Der Belegungsdruck auf die beiden Maximalversorger der Stadt Trier, aber auch auf das Saarburger Kreiskrankenhaus, habe sich dadurch spürbar erhöht. Vor allem die jeweiligen Notfallambulanzen verzeichnen ein deutlich stärkeres Aufsuchen. Durch die Schließung des Ehranger Standortes fehle vor allem im nördlichen Teil des Kreises eine Notfallversorgung. 

Das Interessenbekundungsverfahren ermögliche den Auftraggebern, sich einen Überblick über den Markt zu verschaffen. Im Anschluss an das Verfahren könne in einem „Strukturieren Bieterverfahren“ ein Kooperationspartner gefunden werden. Die Zusammenarbeit könne entweder durch eine Kooperationsvereinbarung oder den Verkauf von Gesellschaftsanteilen gestaltet werden, heißt es im Beschluss. 

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