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Mannheim und HeidelbergEine Hürde muss der Uniklinik-Verbund jetzt noch nehmen

Nach dem „Ja“ zur Krankenhausreform sieht Baden-Württemberg gute Chancen, dass es mit dem Verbund der Unikliniken Mannheim und Heidelberg trotz Kartellamts-Veto doch klappt. Nun ist das Gesundheitsministerium am Zug – und dann könnte es schnell gehen.

Universitätsklinikum Mannheim
Uniklinikum Mannheim
Das Universitätsklinikum Mannheim steckt in großen finanziellen Schwierigkeiten.

Auch wenn Baden-Württemberg in Sachen KHVVG eigentlich lieber den Vermittlungsausschuss angerufen hätte, ganz ungelegen kommt die beschlossene Krankenhausreform den Verantwortlichen nicht. Auf der neuen Gesetzesgrundlage will das Land nun den geplanten Verbund der Unikliniken Mannheim und Heidelberg vorantreiben. Das hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst erklärt.

Das Gesetz sehe unter anderem vor, dass Zusammenschlüsse von Krankenhäusern bis 2030 von einer kartellamtlichen Fusionskontrolle grundsätzlich ausgenommen sind, heißt es in Stuttgart: „Dies ermöglicht aus unserer Sicht auch den geplanten Verbund der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim.“ Der Untersagungsbeschluss des Bundeskartellamts hätte aufgrund der veränderten Gesetzeslage keine Geltung mehr.

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Voraussetzung sei nun, dass das für die Krankenhausplanung zuständige Landesgesundheitsministerium den Zusammenschluss zur Verbesserung der Krankenversorgung für erforderlich halte und sich mit dem Bundeskartellamt ins Benehmen setze. Sei das erfolgt, könnten die Verbundpartner ein Medizinkonzept, einen Businessplan und die Verbundverträge im Detail abstimmen, so das Ministerium. Mit einem Abschluss „dieser letzten Verbund-Vorbereitungsphase“ könne demnach in der zweiten Jahreshälfte 2025 gerechnet werden, sodass das Kabinett noch im Laufe des kommenden Jahres die Verbundumsetzung beschließen könne.

Standort Mannheim ist hoch defizitär

Hintergrund ist die finanzielle Lage des Mannheimer Universitätsklinikums. Dessen Trägerin ist die Stadt Mannheim, das Land ist Träger des Uniklinikums Heidelberg. Beide streben einen Klinikverbund an, um den hoch defizitären Standort Mannheim zu erhalten. Zudem versprechen sie sich Vorzüge etwa im Bereich Forschung und bei der Gesundheitsversorgung in der Region.

Das Kartellamt hatte nach monatelangen Prüfungen jedoch Ende Juli mitgeteilt, dass die zu erwartenden Nachteile eines solchen Verbundes vor allem für Patienten die möglichen Vorteile überwiegen. So hieß es etwa, dass der Qualitätswettbewerb zwischen Kliniken schrumpfen und in manchen Fachbereichen gänzlich wegfallen würde. Diese Entscheidung dürfte nach Einschätzung des Ministeriums nun dank der Reform obsolet sein.

Mit Blick auf den Vermittlungsausschuss schiebt das Ministerium noch eine Erklärung hinterher: Das Land habe sich für dessen Anrufung zu einzelnen Punkten des Lauterbach-Entwurfs eingesetzt – nicht jedoch für das gesamte Gesetz. Zu den kritisierten Punkten gehörten, so das Ministerium, „insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Vorhaltevergütung, die unzureichende Berücksichtigung der Planungshoheit der Länder und die unzureichenden Verbesserungen bei der Betriebskostenfinanzierung“.

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