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Mannheim und HeidelbergMacht die Reform den Uniklinik-Verbund möglich?

Unerwartet könnte der vom Bundeskartellamt untersagte Verbund der Universitätskliniken Mannheim und Heidelberg durch die Krankenhausreform möglich werden. Das Land sieht gute Chancen – und will die „Habeck-Karte“ zunächst doch nicht ziehen.

Uniklinikum Heidelberg
UKHD
Das Uniklinikum Heidelberg will mit dem hochdefizitären Haus in Mannheim fusionieren.

Die umstrittene Krankenhausreform könnte die geplante Fusion der Unikliniken Mannheim und Heidelberg trotz Verbots des Bundeskartellamts ermöglichen. Sie enthalte eine Gesetzesänderung, nach der im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage Zusammenschlüsse von Krankenhäusern bis zum Jahr 2030 ohne kartellrechtliche Prüfung erlaubt seien, sofern das betroffene Bundesland dem Vorhaben aus krankenhausplanerischer Sicht zustimme, teilte das Wissenschaftsministerium in Stuttgart mit. Anders als geplant werde daher zunächst keine Ausnahme beim Bundeswirtschaftsministerium beantragt.

Das Land Baden-Württemberg ist Träger der Uniklinik Heidelberg, die Stadt Mannheim Trägerin der örtlichen Universitätsklinik. Beide Seiten streben einen Klinik-Verbund an, um den hochdefizitären Standort Mannheim zu erhalten. Auch darüber hinaus versprechen sie sich Vorzüge, etwa im Bereich Forschung und der Gesundheitsversorgung in der Region.

Das Kartellamt hatte nach monatelangen Prüfungen jedoch Ende Juli mitgeteilt, dass die zu erwartenden Nachteile eines solchen Verbundes vor allem für Patienten die möglichen Vorteile überwiegen. So hieß es etwa, dass der Qualitätswettbewerb zwischen Kliniken schrumpfen und in manchen Fachbereichen gänzlich wegfallen würde.

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Die Krankenhäuser haben beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Entscheidung der Kartellwächter eingereicht. Zudem wollte das Land quasi als Plan B eine sogenannte Ministererlaubnis des Bundeswirtschaftsministeriums für die Fusion beantragen. 

Das wird nun vorerst auf Eis gelegt: Mit der vom Bundestag Mitte Oktober verabschiedeten Fassung der Krankenhausreform könnte ein solcher Antrag möglicherweise entbehrlich sein, teilte eine Sprecherin mit. Daher werde die Beratung im Bundesrat in drei Wochen abgewartet. „Sollte am 22. November absehbar werden, dass sich die Gesetzgebung verzögert, soll der Antrag auf Ministererlaubnis eingereicht werden.“

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