Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG
Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG

FristverlängerungKartellamts-Veto – Gericht gibt Unikliniken mehr Zeit

Mit einer Beschwerde wehren sich die Unikliniken Heidelberg und Mannheim gegen das „Nein“ des Kartellamts zu ihrem geplanten Verbund. Ihre Begründung steht noch aus – weil die Häuser deutlich mehr Zeit brauchen.

Uniklinikum Heidelberg
UKHD
Uniklinikum Heidelberg

Der Kampf um einen Verbund der Universitätskliniken Mannheim und Heidelberg geht in die Verlängerung: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Frist für die Begründung der Beschwerde der Kliniken bis Mitte Januar 2025 ausgedehnt. Dies sei auf Antrag der Kliniken geschehen, teilte das Wissenschaftsministerium mit. Die Kliniken gehen mit der Beschwerde gegen die Untersagung des Verbunds durch das Bundeskartellamt vor. Da das Kartellamt in Nordrhein-Westfalen sitzt, ist das Düsseldorfer Gericht zuständig.

Mehr zum Thema:

Das Land Baden-Württemberg ist Träger der Uniklinik Heidelberg, die Stadt Mannheim Trägerin der örtlichen Universitätsklinik. Beide Seiten streben einen Klinikverbund an, um den hochdefizitären Standort Mannheim zu erhalten. Auch darüber hinaus versprechen sie sich Vorzüge, etwa im Bereich Forschung und der Gesundheitsversorgung in der Region.

Nach einem monatelangen Prüfverfahren hatte das Kartellamt jedoch Ende Juli mitgeteilt, dass die zu erwartenden Nachteile eines solchen Verbunds vor allem für Patientinnen und Patienten die möglichen Vorteile überwiegen. So hieß es, dass der Qualitätswettbewerb zwischen Kliniken schrumpfen und in manchen Fachbereichen gänzlich wegfallen würde.

Sortierung
  • Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!

    Jetzt einloggen