
Laut Asklepios hat das Landgericht Braunschweig eine Millionenklage des Landkreises Goslar gegen den Klinikbetreiber in vollem Umfang und kostenpflichtig abgewiesen. Hintergrund war der Vorwurf des Landkreises, der Klinik-Konzern habe die im Privatisierungsvertrag von 2003 vereinbarte Verpflichtung zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des früheren Kreiskrankenhauses in Clausthal-Zellerfeld im Oberharz nicht eingehalten. Deshalb seien die stationäre und die Notfallversorgung nicht mehr gewährleistet.
Mit der entsprechenden Klage ist der Landkreis nun gescheitert. Das Landgericht bestätigte in seiner Entscheidung, dass die vom Landkreis geforderten Vertragsstrafen in Höhe von 16 Millionen Euro ebenso wie die vom Landkreis geforderten, aber vom Vertrag nicht gedeckten weiteren Anspruchsbegehren unbegründet sind und waren. Bereits in der mündlichen Verhandlung vom 27. August 2020 hatte das Gericht den Landrat und den Landkreis Goslar auf die Mängel seiner Klage hingewiesen.
Streit um Auslegung des Privatisierungsvertrages
In seiner Begründung hielt das Landgericht Braunschweig fest, dass erstens Asklepios seinen vertraglichen Verpflichtungen auch nach den dem Gericht vorliegenden Unterlagen nachgekommen sei. Zweitens der Landrat und der Landkreis ab Vertragsschluss in verschiedenen Funktionen über die Entwicklung in der Klinik in Clausthal-Zellerfeld vertragsgerecht informiert gewesen seien. Und drittens verwies das Gericht hinsichtlich der „unbefristeten“ Laufzeit des Vertrags auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ab einer bestimmten Laufzeit Vertragsanpassungen in der Regel unvermeidlich seien. Das Gericht gab dafür einen Zeitrahmen von 15 Jahren vor. Diese vom Gericht geäußerte Frist war schon im Jahr 2018, also bereits zum Zeitpunkt der Klagerhebung, abgelaufen.
Nach Angaben von Asklepios hatte sich Landrat Thomas Brych für die Verhandlung 3,3 Millionen Euro vom Kreistag zur Verfügung stellen lassen. Davon sei ein Großteil zum Abschluss des Gerichtsverfahrens ausgegeben worden. Im Frühjahr 2019 hatte der Landkreis Goslar die Klage eingereicht.





Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen