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Mannheim und HeidelbergAntrag ist gestellt – Sozialministerium contra Kartellamt

Jetzt liegt es beim Sozialministerium in Stuttgart. Es kann das Bundeskartellamt übertrumpfen und den Verbund der Unikliniken Mannheim und Heidelberg freigeben. Der Antrag ist gestellt, und der Minister verspricht, schnellstmöglich zu prüfen.

Uniklinikum Heidelberg
UKHD
Der Verbund der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim soll den Plänen zufolge zum 1. Januar 2026 starten.

Nächster Schritt auf dem Weg zum Universitätsklinikverbund Heidelberg-Mannheim: Das Universitätsklinikum Heidelberg hat beim baden-württembergischen Sozialministerium eine Genehmigung dafür beantragt, teilt das Ministerium mit. 

„Ich bin positiv gestimmt, dass der für die Region so wichtige Verbund dann den nächsten Meilenstein nehmen kann“, erklärte Sozialminister Manne Lucha in Stuttgart. Wissenschaftsministerin Petra Olschowski (beide Grüne) sprach von einem wichtigen Schritt zur kartellrechtlichen Freigabe. Ziel ist es der Mitteilung zufolge, den Verbund zum 1. Januar 2026 starten zu lassen.

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Hintergrund der Pläne ist die finanziell schwierige Lage der Mannheimer Uniklinik. Deren Trägerin ist die Stadt Mannheim, das Land ist Träger der Uniklinik Heidelberg. Mit dem Verbund soll der Standort Mannheim erhalten werden. Zudem versprechen sich die Befürworter – zu denen das Land zählt – Vorzüge etwa bei der Forschung und der Gesundheitsversorgung in der Region.

Das Bundeskartellamt hatte nach monatelangen Prüfungen Ende Juli jedoch mitgeteilt, dass die zu erwartenden Nachteile eines solchen Verbundes vor allem für Patienten die möglichen Vorteile überwiegen. So hieß es etwa, dass der Qualitätswettbewerb zwischen Kliniken schrumpfen und in manchen Fachbereichen gänzlich wegfallen würde. 

Wir werden nun schnellstmöglich prüfen.

Dank einer Gesetzesreform hat das Land laut Mitteilung aber jetzt das Heft des Handelns in der Hand. Das Sozialministerium werde den Antrag nun veröffentlichen und prüfen, „ob das Vorhaben zur Verbesserung der Krankenversorgung in der Region erforderlich ist und keine anderen kartellrechtlichen Vorschriften dem Vorhaben entgegenstehen“, heißt es aus Stuttgart. Auch habe sich das Ministerium mit dem Bundeskartellamt über den Verbund ins Benehmen zu setzen.

„Wir werden nun schnellstmöglich prüfen, ob die neuen wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die weiteren notwendigen Schritte in die Wege leiten“, sagte Lucha. Mit einer Genehmigung des Projektes durch das Sozialministerium wäre die Wettbewerbssituation zwischen den beiden Universitätsklinika aufgehoben und das Vollzugsverbot, welches das Bundeskartellamt im Juli 2024 ausgesprochen hat, hätte keine Wirkung mehr, so das Ministerium. Auf dieser Basis könnten die Verbundpartner dann zügig in die Feinabstimmung des Medizinkonzepts, des Businessplans und des Vertragswerks eintreten.

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