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Neues BerufsbildPflegefachassistenz-Gesetz passiert Bundestag

Aus 27 mach 1, eine neue Ausbildung zur Pflegefachassistenz soll die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ersetzen. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf verabschiedet. Was die wichtigsten Inhalte sind.

Eine Gruppe an (Pflege-)Auszubildenden sitzt nebeneinander am Tisch.
Africa Studio/stock.adobe.com
Symbolfoto

Das neue Pflegefachassistenzeinführungsgesetz hat die vorletzte Hürde genommen: Am 9. Oktober wurde es vom Bundestag verabschiedet, nun muss noch der Bundesrat zustimmen.

Mit dem Gesetz wird ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen. Weil die neue Ausbildung die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ersetzt, können künftig Personen mit der Qualifikation einer Pflegefachassistenz leichter in ein anderes Bundesland wechseln. Auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird erleichtert.

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 „Mit dem heute verabschiedeten Gesetz schaffen wir die Grundlage für eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz und sorgen bereits in der Ausbildung für eine angemessene Vergütung“, sagt Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Die Ausbildung eröffne neue Karrierewege in der Pflege. Mehr Menschen sollen für diesen Beruf begeistert werden.

Es sei ein wichtiges Zeichen, dass der Bundestag heute in einem sehr zügigen Verfahren über dieses Gesetz entschieden hat und damit dem Wunsch von Ländern und professionell Pflegenden nach einem schnellen Inkrafttreten der bundesgesetzlichen Regelung Rechnung trage, so Bundesfamilienministerin Karin Prien. Sie hatte den Gesetzentwurf gemeinsam mit ihrer Parteikollegin Warken ins Kabinett eingebracht. Die neue Ausbildung stehe auch Menschen ohne Schulabschluss offen.

Pflegefachverbände, wie der Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), hatten die bundesweit einheitliche Ausbildung begrüßt. Kritik übt der DBfK an der geplanten Ausbildungsdauer von 18 Monaten, er forderte eine mindestens 24-monatige Ausbildung, da 18 Monate aus seiner Sicht nicht ausreichen, um die nötige fachliche Tiefe und berufliche Reife zu erreichen. 

Für einen Ausbildungsstart 2027 muss das Finanzierungsverfahren 2026 beginnen.

Pflegefachassistenzeinführungsgesetz 

Die wichtigsten Regelungen:

  • Einheitliche Ausbildung: Die neue bundesweite Pflegefachassistenzausbildung ersetzt die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen.
  • Einblicke: Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet und umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege.
  • Start der Ausbildung: Ab 1. Januar 2027.
  • Dauer: In der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung.
  • Zugang: In der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich.
  • Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung.
  • Aufstiegsmöglichkeiten: Anschlussfähigkeit an die Ausbildung zur Pflegefachperson (auch verkürzt möglich) mit anschließender Möglichkeit zum Pflegestudium.
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung.
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