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PflegekompetenzgesetzWarken verändert Pflegegesetze und bringt sie durchs Kabinett

Das Bundeskabinett hat am 6. August das ehemalige Pflegekompetenzgesetz und das Pflegefachassistenzgesetz beschlossen. Zwei wichtige Gesetze für die Pflege, die diese stärken sollen – doch nicht alle zeigen sich zufrieden.

Krankenhaus
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Symbolfoto

Das Kabinett hat die beiden von der Ampel-Regierung bereits geplanten Gesetze zur Pflegekompetenz und zur Vereinheitlichung der Pflegefachassistenzausbildung am 6. August verabschiedet. „Damit sendet die Bundesregierung ein wichtiges Signal zur Stärkung der Pflegeprofession“, heißt es aus dem Deutschen Pflegerat (DPR).

Die Änderungen der neuen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) – vor allem im Pflegekompetenzgesetz – stoßen jedoch nicht überall auf Zustimmung.

Aus 27 mach 1 – und dennoch Streit

Die bisher in 27 landesrechtlichen Formen ausgestaltete Ausbildung zur Pflegefachassistenz soll einheitlich werden und ist laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) „ein wichtiger Baustein zur Modernisierung der Pflege und zur Sicherung des Personalbedarfs für die Pflege in Deutschland“. Generell heißt die gesamte Pflegebranche die Vereinheitlichung der Pflegefachassistenzausbildung gut. Der GKV-Spitzenverband begrüßt sogar die Einführung einer bundesweit garantierten Ausbildungsvergütung als „schon lange überfällig“. Dennoch wird der Gesetzentwurf auch kritisch gesehen – vor allem, was die Ausbildungsdauer anbelangt.

Vor allem Trägerverbände plädieren für eine einjährige Ausbildung, weil sie händeringend auf der Suche nach Personal sind. Isabell Halletz, Geschäftsführerin Arbeitgeberverband Pflege, fordert: „Nordrhein-Westfalen zeigt, wie es besser geht: eine fundierte Ausbildung in einem Jahr, anschlussfähig und praxistauglich. Das muss bundesweit Standard werden.“

Eine kürzere Ausbildungszeit und reduzierte Kompetenzen würden Anspruch an Qualität und Professionalität in der Pflege nicht gerecht.

Hier halten vor allem Pflegefachverbände dagegen. „Eine kürzere Ausbildungszeit und reduzierte Kompetenzen würden Anspruch an Qualität und Professionalität in der Pflege nicht gerecht und wären angesichts steigender Herausforderungen in der Versorgung risikobehaftet“, hieß es jüngst aus dem DPR. Auch der Vorsitzende des Pflegebündnisses Mittelbaden, Peter Koch, hob in diesem Zusammenhang darauf ab, dass eine verkürzte Ausbildungsdauer nachweislich den Kompetenzerwerb sowie die berufliche Identifikation gefährden würde.

Pflegekompetenzgesetz mit Luft nach oben

Der zweite im Kabinett vorgestellte Gesetzentwurf war das ehemalige Pflegekompetenzgesetz, das nun den Namen „Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ hat. Mit ihm sollen, wie unter der Vorgängerregierung bereits festgelegt, die Kompetenzen von Pflegefachpersonen erweitert werden, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Dies gelinge, indem das Gesetz erstmalig „die Profession Pflege als eigenständigen Heilberuf fest in der Gesundheitsversorgung“ verankere, so DPR-Präsidentin Christine Vogler. Sie mahnt jedoch an, in der parlamentarischen Beratung „den pflegefachlichen Kern zu sichern und das Versprechen für mehr Nutzung pflegerischer Kompetenzen konsequent einzulösen“.

Vogler sieht dabei die Leistungen, die nach § 73d SGB V entwickelt werden sollen, und die Entwicklung des bundeseinheitlichen Scope of Practice als entscheidend an und fordert die Einbindung der Pflegeprofession an diesen Stellen. Der DPR ist hier nicht allein auf weiter Flur. Für das Pflegebündnis Mittelbaden bedeute echte Delegation, dass die Profession Pflege auch bei den Verhandlungen mit am Tisch sitze.

Koch sieht in dem neu eingefügten Paragrafen 15a sogar die vertane Chance, „ernsthaft etwas im System zu ändern und Pflegefachpersonen endlich echte Handlungsspielräume zu geben“. Denn die Profession sei leider wieder einmal nicht mit dabei, wenn diese Verhandlungen geführt werden und könne die Rahmenbedingungen nicht mitbestimmen, kritisiert er.

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Einen weiteren Kritikpunkt sieht er darin, dass Pflegefachkräfte Leistungen nur „nach ärztlicher Diagnose und Indikationsstellung“ und nach einer „erstmaligen ärztlichen Verordnung“ erbringen dürfen. „Das sind aus meiner Sicht Zugeständnisse an die Ärztelobby, die Angst hat, Befugnisse einzubüßen,“ erklärt der Pflegemanager.

Auch die Kassen sind nicht durchweg glücklich. Der BKK-Dachverband sieht in den beiden Gesetzentwürfen zwar ein „klares Signal zur gesellschaftlichen und inhaltlichen Aufwertung des Pflegeberufes“. Vorständin Anne-Kathrin Klemm fordert aber die Pflegeinfrastruktur und die Rahmenbedingungen zu ändern, um die gewünschten Effekte zu erreichen und die gut ausgebildeten Pflegefachkräfte nicht zu frusten.

Klemm: „Von der Pflegeassistenz über die Pflegefachperson bis hin zur akademisierten Advanced Practice Nurse – wir brauchen ein abgestimmtes Berufegesetz mit klaren Zuschreibungen der Tätigkeiten, damit sich ein Gesamtbild ergeben kann.“ Auch der GKV-Spitzenverband hätte sich klarere gesetzliche Rahmenbedingungen gewünscht.

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