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GesetzentwurfPraktiker verlangen Verbesserungen im Pflegefachassistenz-Gesetz

Der Referentenentwurf für eine einheitliche Pflegefachassistenz-Ausbildung liegt vor. Auch der Entwurf für das Pflegekompetenzgesetz wurde überarbeitet. Gute Ansätze, die jedoch noch einer Nachjustierung bedürfen, finden Pflege-Verbände.

Peter Koch
Manuel Wagner
Peter Koch ist Vorsitzender des Pflegebündnisses Mittelbaden e.V. und im Bundesvorstand des Bundesverbandes Pflegemanagement.

Der Entwurf wurde lange erwartet, nun liegt er vor: Mit dem Gesetzentwurf für eine einheitliche Pflegefachassistenz-Ausbildung soll ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen werden. Die neue, vergütete Ausbildung soll die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ablösen.

„Es war mehr als überfällig, die 27 landesrechtlich geregelten Pflegeassistenz-Ausbildungen zu vereinheitlichen, um den Beruf attraktiver zu machen und die Versorgung zu sichern,“ sagt Peter Koch, Vorsitzender des Pflegebündnisses Mittelbaden e.V. Der Entwurf sei ein wichtiger Schritt.

Darin vorgesehen ist eine 18-monatige Ausbildungsdauer. Das ist deutlich kürzer, als von Pflegefachverbänden gefordert. „Eine fundierte, 24-monatige Ausbildung ist nötig, um Menschen mit Bildungsambitionen Chancen zu bieten“, erklärt Pflegemanager Koch. „Die BAPID-Studie des Deutschen Pflegerates zeigt, dass verkürzte Ausbildungen den Kompetenzerwerb sowie die berufliche Identifikation gefährden.“

Koch warnt die Politik davor, den Interessen der Arbeitgeber- und Trägerverbänden nachzugeben: „Pflegeassistenz ist kein Auffangbecken. Sie braucht ein klares Kompetenzprofil, professionelle Begleitung und Zeit zum Lernen.“

Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland (BAPID)

Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat zusammen mit der Christian-Albrechts-Universität Kiel ein Konzept zur Weiterentwicklung der Pflegebildung in Deutschland erarbeitet. Dieses zeichnet eine moderne und durchlässige Bildungsstruktur auf, die dazu beitragen soll, den Pflegeberuf zu stärken. Es enthält mit seinen sechs Stufen in den drei Domänen „Allgemeine Bildung“, „Allgemeine Pflegebildung“ und „Spezielle Pflegebildung“ klare Empfehlungen zu notwendigen gesetzlichen und bildungspolitischen Anpassungen. Es berücksichtigt bisherige Bildungskonzepte und gesetzliche Anforderungen, wie sie beispielsweise aus dem Pflegekompetenzgesetz hervorgehen.

Der DPR ist sich sicher, dass diese Bildungsarchitektur die Durchlässigkeit innerhalb der Pflegeberufe fördere und einen Orientierungsrahmen für die Karriereplanung biete. Sie zeige den Pflegenden unterschiedliche Kompetenzbereiche auf und weise dort Handlungsspielräume zu. Künftig werden auch Rollen für Pflegende, wie Masterabschlüsse, mitgedacht.

Das Konzept zur Weiterentwicklung der Pflegeausbildung kann hier heruntergeladen werden. Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland (BAPID)-Publikation:
deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/deutscher-pflegerat-stellt-neue-bildungsarchitektur-fuer-die-pflege-in-deutschland-vor

Pflegekompetenzgesetz

Koch freut sich, dass das Pflegekompetenzgesetz wieder diskutiert wird. Ende Juni hatte die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken den Referentenentwurf in aktualisierter Form erneut auf den Weg gebracht. „Dieses Gesetz ist ein wichtiger Meilenstein für die Entwicklung der Pflegeprofession, auch wenn es noch Fragen offenlässt“, sagt er.

Das ist kein Fortschritt, das ist eine Rückkehr zur Delegation und zementiert den Status Quo.

Eine Änderung im Vergleich zum ersten Referentenentwurf sieht Koch besonders kritisch: „War im ersten Entwurf noch von Heilkunde durch Pflegefachpersonen die Rede, sollen diese jetzt nur noch Leistungen der ärztlichen Behandlung übernehmen können.“ Das sei kein Fortschritt, das sei eine Rückkehr zur Delegation und zementiere den Status Quo. „Wir brauchen ein klares Signal seitens der Politik für mehr Verantwortung in der Pflege, keine neuen Abhängigkeiten“, so Koch.

Er fordert, Pflege als eigenständige Profession anzuerkennen, auf Augenhöhe mit anderen Heilberufen. Das bedeute Substitution, nicht Delegation. „Wir in der Pflege sind nah am Patienten und wissen am besten, was er braucht. Daher müssen heilkundliche Pflegeleistungen endlich anerkannt und auch in Gesetzestexten klar definiert werden“, erklärt er.

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Das sieht auch der Deutsche Pflegerat so. Zwar begrüßt der Rat den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Pflegekompetenzgesetz als wichtigen Schritt zur Stärkung der Pflegeberufe. Bedauerlich ist jedoch laut DPR, dass viele der vorgesehenen pflegerischen Leistungen weiterhin zu stark an ärztliche Diagnosen orientiert bleiben und eine eigenständige heilkundliche Ausübung verhindern.

Pflegefachpersonen müssen entsprechend ihrer Qualifikation pflegefachlich und -wissenschaftlich fundierte, heilkundliche Handlungs- bzw. Aufgabenfelder eigenverantwortlich ausüben können. Das Pflegekompetenzgesetz darf nicht bei der Teilübernahme ärztlicher Aufgaben stehenbleiben: Das Verständnis professionellen Pflegehandelns und die Qualifikationsniveaus der Profession müssen vollumfänglich berücksichtigt werden. Nur so kann die notwendige Autonomie der Pflegeberufe und damit auch ihre Anerkennung gestärkt werden, teilt der DPR mit.

Soziale Pflegeversicherung

Pflegemanager Koch erneuert in diesem Zusammenhang die Forderung des Pflegebündnisses, die Profession in gesetzgeberische Fragen einzubeziehen: „Wir stehen der Bundesgesundheitsministerin gerne beratend zur Seite, um praxistaugliche, nachhaltige und innovative Reformen, etwa bei der Pflegeversicherung, zu entwickeln.“ Er bedauert, dass die Profession bei der Bund-Länder-Kommission, die Reformvorschläge erarbeiten soll, nicht beteiligt ist. Die Kommission tagte vergangene Woche erstmals. Ministerin Warken hofft, Anfang 2026 mit dem Gesetzgebungsprozess zu beginnen.

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