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GVWG-EntwurfAKG begrüßt Weiterentwicklung der Mindestmengenregelungen

Die Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e.V. (AKG) unterstützt den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Insbesondere die Anforderungen an Mindestmengen werden verbessert. 

Krankenhausflur
Sveta/stock.adobe.com
Symbolfoto

Am 16. Dezember hat das Bundeskabinett den Weg für eine qualitätsorientierte Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft geebnet. Mit dem Weiterentwicklungsgesetz zur Gesundheitsversorgung (GVWG) werden die Anforderungen an Mindestmengen für bestimmte Behandlungen zu einem wirksamen Instrument in der Krankenhausplanung weiterentwickelt.

Die AKG unterstützt die Weiterentwicklung der bestehenden Mindestmengenregelungen, auch wenn die konsequente Anwendung von Mindestmengen eine Umverteilung zwischen den Leistungserbringern zur Folge haben wird. Diese Umverteilung dient einer qualitativ hochwertigen und in Stufen ausdifferenzierten Krankenhausstruktur und sichert eine nachhaltige Versorgung. Ein transparenter Dialog über klar abgegrenzte Versorgungsstufen und Spezialisierungen in unserer Krankenhauslandschaft ist dabei unabdingbar, auch um die flächendeckende Versorgung nicht zu gefährden.

Infrastruktur ist entscheidend

Der vorliegende Gesetzentwurf schafft dafür eine wertvolle Basis. Erstmals ist vorgesehen, Mindestmengen mit weiteren Anforderungen an die Ausstattung, Qualifikation und Erfahrung der Krankenhäuser zu verknüpfen. Damit erkennt die Politik endlich an, dass die Qualität einer Behandlung nicht alleine von der Anzahl der Fälle, sondern eben auch von der gesamten Infrastruktur der jeweiligen Einrichtung abhängig ist. Dazu gehören unter anderem die Erfahrung und Kompetenz anderer Fachgebiete, um auch bei möglichen Komplikationen entsprechend aufgestellt zu sein.

Die AKG-Mitglieder verfügen über die notwendigen Strukturen in der gesamten Fächerbreite, um eine hochwertige Versorgung der Bevölkerung in ihren Regionen sicherzustellen. Im Hinblick auf die politisch gewollte Umverteilung fordern sie daher eine konsequente und gleichzeitig verantwortungsvolle Vorgehensweise durch:

  1. Zuschläge für bestehende Strukturen mit herausragender Versorgungsrelevanz durch ausgewiesene Mengen und nachweislicher Qualität zur Sicherstellung hochwertiger Versorgungskapazitäten für einen überregionalen Versorgungsauftrag, sowie

  2. ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren für die mindestmengenrelevanten Eingriffe, für das nur solche Einrichtungen in Frage kommen, die durch herausragende Mengen und Qualität ihre besondere Expertise bereits belegt haben.

„Die bloße Verschärfung von Sanktionen für nicht erreichte Mindestmengen reduziert undifferenziert und zufällig Versorgungskapazitäten“, deutet Nils Dehne, Geschäftsführer der AKG, auf weiteren Handlungsbedarf seitens der Politik hin. „Sinnvoll wäre es, mit zielgerichteten Investitionen in herausragende Versorgungsstrukturen die Umverteilung systematisch zu koordinieren und so eine bedarfsgerechte Versorgungslandschaft zu entwickeln.“ An dieser Stelle wird es darauf ankommen, wie die Bundesländer mit den neuen Regelungen umgehen.

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